Geschichtliches

1874

1874 wurde in der Bundesverfassung ein Verbot der Spielbanken aufgenommen. Einzig der Betrieb von Unterhaltungsspielen in den Kursälen mit einer Einsatzlimite von 2 Franken und ab 1958 von 5 Franken war zugelassen.

1993

Am 7. März 1993 wurde in einer Volksabstimmung das Spielbankenverbot aufgehoben. Ausschlaggebend für den Anstoss zur Aufhebung des Verbots waren finanzielle Überlegungen (Sanierungsmassnahmen 1992 für den Bundeshaushalt).

2000

Diese neuen Grundsätze wurden in der Bundesverfassung in Artikel 106 aufgenommen. Artikel 106 trat im Jahr 2000 in Kraft, zusammen mit dem Spielbankengesetz.

2009 - 2012

Die am 10. September 2009 eingereichten Volksinitiative "Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls" verlangte eine Anpassung dieses Artikels 106 der Bundesverfassung. Der Initiative wurde ein direkter Gegenvorschlag gegenübergestellt, der am 11. März 2012 von der Schweizer Bevölkerung angenommen wurde.

Gestützt auf diesen neuen Verfassungsartikel erarbeitete das Parlament ein Geldspielgesetz, das die beiden bisherigen Gesetze im Geldspielbereich - das Spielbankengesetz und das Lotteriegesetz - zusammenführt. Viele bewährte Regelungen die Aufsicht über die Spielbanken betreffend wurden übernommen. Neu ist unter anderem die Aufhebung des Verbots, Spielbankenspiele online durchzuführen zu dürfen sowie die Möglichkeit, Pokerturniere auch ausserhalb der Spielbanken zuzulassen.

2017

Gegen das Geldspielgesetz wurde das Referendum ergriffen, es ging dabei vor allem um die Frage der Zugangssperre für online durchgeführte Geldspiele, wenn die Spielangebote in der Schweiz nicht bewilligt sind, sowie darum, dass nur Casinos online Spielbankenspiele anbieten können.

2018

Das Geldspielgesetz wurde am 10. Juni 2018 von der Schweizer Bevölkerung angenommen. Es trat, zusammen mit den dazugehörigen Ausführungsverordnungen, am 1. Januar 2019 in Kraft.

Letzte Änderung 17.09.2024

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