Spielbankenlandschaft ab 2025

In der Schweiz sind im Moment 21 Spielbanken in Betrieb. Am 31. Dezember 2024 laufen ihre Konzessionen aus. Der Bundesrat hat am 29. November 2023 die Konzessionen für die Jahre 2025 bis 2044 erteilt. Nebst 20 bereits bestehenden Spielbanken können 2025 in Lausanne und Winterthur zwei neue Spielbanken ihren Betrieb aufnehmen.

Die konzessionierten Spielbanken ab 2025

22 Spielbanken haben die Konzession für den Betrieb einer Spielbank ab 2025 erhalten. Die Karte zeigt die künftige Spielbankenlandschaft der Schweiz. Die Zone Schaffhausen bleibt ab 2025 vorerst ohne Casino, da die einzige Bewerberin für die Zone aus dem Verfahren ausgeschieden ist. Die bisherige Betreiberin in Schaffhausen wird den Betrieb Ende 2024 einstellen. Der Bundesrat wird über das weitere Vorgehen zur Konzession in der Zone Schaffhausen nach Vorliegen des neuen Casinolandschaftsbericht 2028 befinden.

Spielbankenlandschaft ab 2025
10 Spielbanken erhalten eine A-Konzession (rote Punkte), 12 Spielbanken erhalten eine B-Konzession (blaue Punkte).

In den Zonen Baden-Aarau, Bern, Berner Oberland Ost, Genf, Fribourg, Jura, Luzern, Lugano, Locarno, Mendrisio, Montreux, Neuchâtel, Nordbünden, Südbünden, Sarganserland, Schwyz und Zürich bewarb sich jeweils nur eine Gesuchstellerin um die Konzession. Aufgrund der erfüllten Konzessionsvoraussetzungen empfahl die ESBK dem Bundesrat, diesen Gesuchstellerinnen eine Konzession zu erteilen. In der neuen Zone Winterthur reichte nur eine Gesuchstellerin, nämlich die Swiss Casinos Winterthur AG, ein Bewerbungsdossier ein. Auch dieser Gesuchstellerin hat der Bundesrat eine Konzession erteilt.

In den vier Zonen mit Konkurrenz setzen sich in den bestehenden Zonen Basel, St. Gallen und Wallis die bisherigen Konzessionsinhaberinnen durch. In der neu geschaffenen Zone Lausanne erteilte der Bundesrat der Projet Casino Prilly SA die Konzession.

Alle 12 Gesuchstellerinnen, die zusätzlich ein Gesuch gestellt hatten, Spielbankenspiele auch online durchführen zu dürfen, erfüllten die Voraussetzungen. Der Bundesrat erteilte diesen Spielbanken die entsprechende Online-Konzession (sogenannte Konzessionserweiterung).

  • Grand Casino Baden AG (bisher)
  • Airport Casino Basel AG (bisher)
  • Grand Casino Kursaal Bern AG (bisher)
  • Casino Davos AG (bisher)
  • Casino Interlaken AG (bisher)
  • Casinò Locarno SA (neu)
  • Casinò Lugano SA (bisher)
  • Grand Casino Luzern AG (bisher)
  • Casino du Lac Meyrin SA (bisher)
  • Casino de Montreux SA (bisher)
  • Casino St. Moritz AG (neu)
  • Casino Zürichsee AG (Pfäffikon) (bisher)

Am 31. Januar 2024 wurden die Konzessionen und Konzessionserweiterungen im Bundesblatt publiziert:

Das Verfahren der Neukonzessionierung

Der Bundesrat entschied 2022, maximal 23 Konzessionen (10 A-Konzessionen und 13 B-Konzessionen) neu zu vergeben. Er beauftragte die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) mit dem Verfahren zur Neukonzessionierung der Schweizer Spielbanken. Die ESBK eröffnete das Ausschreibungsverfahren am 1. Juni 2022. Bis zum 31. Oktober 2022 wurden insgesamt 29 Konzessionsgesuche eingereicht, 14 Gesuche für eine A-Konzession und 15 Gesuche für eine B-Konzession. In vier Zonen bewarben sich mehrere Gesuchstellerinnen um eine Konzession.  

Am 17. Februar 2023 publizierte die ESBK im Bundesblatt die wesentlichen Elemente der Konzessionsgesuche:

Die Publikationen in den Amtsblättern der Standortkantone der Gesuchstellerinnen fand vom 18. Februar bis am 24. Februar 2023 statt.

Nach der formellen Kontrolle durch die ESBK zeigte sich, dass 28 Gesuche die Anforderungen erfüllen. Das Gesuch für die Zone Schaffhausen erfüllte die Anforderungen nicht und schied nach dem Entscheid des Bundesrats, auf das Gesuch nicht einzutreten, aus dem Verfahren aus.

Die ESBK lud alle Standortkantone und Standortgemeinden zur Stellungnahme ein. Ihre Zustimmung zum Betrieb einer Spielbank auf ihrem Kantons- bzw. Gemeindegebiet muss vorliegen, damit eine Konzession erteilt werden kann. Eine Gesuchstellerin zog ihr Gesuch für die Zone Lausanne zurück, nachdem die Standortgemeinde ihre Zustimmung zum Betrieb der Spielbank auf dem Gemeindegebiet verweigert hatte.

Für die 27 verbleibenden Gesuchstellerinnen nahm die ESBK eine materielle Kontrolle vor. Alle erfüllten die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen, die zum Erhalt einer Konzession erforderlich sind. Die Konzessionsgesuche, die in einer der vier Zonen mit Konkurrenz waren, unterzog die ESBK einem Vergleich. Sie evaluierte, welches Gesuch die gestellten Anforderungen im Vergleich zu den Konkurrenzgesuchen besser erfüllt und mit welchem Standort das innerhalb der Zone vorhandene Marktpotenzial am besten erschlossen und genutzt werden kann.

Die Ergebnisse der Kontrollen und Auswertungen fasste die ESBK in einem Bericht zusammen. Sie formulierte darin die Empfehlungen zum Erhalt der Konzessionen. Die ESBK stellte dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement einen Antrag zuhanden des Bundesrats.  

Die Betriebsaufnahme

Die neukonzessionierten Spielbanken können ihren Betrieb frühstens per 1. Januar 2025 aufnehmen. Vorher muss die ESBK die Betriebsaufnahme bzw. -weiterführung bewilligen. Hierfür überprüft die ESBK, ob alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten sind. Zudem ist erforderlich, dass die ESBK für jedes Spiel, das die Konzessionärinnen anbieten wollen, eine Spielbewilligung erteilt hat.

Nach Betriebsaufnahme wird die ESBK in ihrer ordentlichen Aufsichtstätigkeit prüfen, ob die Spielbanken die Vorgaben der Geldspielgesetzgebung einhalten und Massnahmen ergreifen, sollte sie Verletzungen oder Missstände feststellen.  

Medienmitteilungen

Letzte Änderung 31.01.2024

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