Nationaler Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus: Impulsprogramm, Evaluation und Weiterführung der Präventionsarbeit

Bern, 17.02.2022 - Der Bund unterstützt im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (NAP) Projekte von Kantonen, Gemeinden, Städten, Hochschulen und Organisationen der Zivilgesellschaft mit einem Impulsprogramm. Er setzt dafür während fünf Jahren fünf Millionen Franken ein. In diesem Jahr erhalten insgesamt 14 Projekte finanzielle Unterstützung im Rahmen des Impulsprogramms. Dieses Jahr können zum letzten Mal Finanzhilfegesuche für Projekte, die 2023 umgesetzt werden sollen, eingereicht werden. Ausserdem hat ein externes Unternehmen die Umsetzung und die Wirksamkeit des NAP und seiner 26 Massnahmen evaluiert. Insgesamt ist die Bilanz positiv, in gewissen Bereichen besteht jedoch Optimierungspotenzial. Auf der Grundlage dieser Evaluation haben Bund, Kantone und Gemeinden einstimmig beschlossen, die Präventionsarbeit nach dem Auslaufen des NAP in angepasster Form weiterzuführen.

Während fünf Jahren kann der Bund Projekte und Programme von Kantonen, Gemeinden, Städten und der Zivilgesellschaft finanziell unterstützen, welche die Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus zum Ziel haben. Der Bundesrat hat am 16. Mai 2018 die dafür nötige Verordnung verabschiedet. Mit den im Rahmen des Impulsprogramms zur Verfügung stehenden Mitteln konnten von 2019 bis 2021 insgesamt 35 Projekte unterstützt werden, die von kantonalen Behörden, Städten, Hochschulen und Organisationen der Zivilgesellschaft umgesetzt wurden.

Unterstützte Projekte 2022

Im Juni 2021 haben mehrere Organisationen der Zivilgesellschaft, kantonale und kommunale Behörden sowie eine Hochschule bei der Geschäftsstelle des Sicherheitsverbunds Schweiz (SVS) ein Finanzhilfegesuch für das Jahr 2022 eingereicht.

Nach dem Selektionsprozess wurden 14 Gesuche bewilligt, davon sechs von Kantonen, fünf von zivilgesellschaftlichen Organisationen, zwei von Städten und eines einer Hochschule. Die Gesuche wurden nach den folgenden Kriterien beurteilt: begrenzte Projektlaufzeit; substanzielle Weiterentwicklung von bestehenden Projekten oder Programmen; konkreter Beitrag zur Umsetzung einer Massnahme des NAP; Multiplikationseffekt oder Vorbildcharakter; die Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und Extremismus in all seinen Formen als Ziel sowie Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips. Zudem müssen Projekte von zivilgesellschaftlichen Organisationen in enger Zusammenarbeit mit den Behörden realisiert werden.

Letzte Gelegenheit für die Einreichung von Finanzhilfegesuchen

Die Umsetzung des nationalen Impulsprogramms dauert noch bis 2023. Gesuche um finanzielle Unterstützung von Projekten, die im Jahr 2023 umgesetzt werden sollen, können vom 1. April bis 30. Juni 2022 bei der Geschäftsstelle des SVS eingereicht werden. Alle Informationen betreffend die Einreichung von Finanzhilfegesuchen sowie die erforderlichen Dokumente sind auf der Website des SVS zu finden.

Die Eingabe von Gesuchen von Schulen, Berufsschulen und Lehrbetrieben für Projekte oder Programme, die auf die Verhinderung der Radikalisierung von Kindern, Jugendlichen sowie jungen Erwachsenen im schulischen Umfeld hinwirken, wird ausdrücklich begrüsst.

Evaluation des NAP

Der NAP sieht vor, dass vor seinem Auslaufen Ende 2022 eine externe Organisation die Umsetzung evaluiert. Nach einem Ausschreibungsverfahren wurde ein externes Unternehmen beauftragt, die bisherige Wirksamkeit des NAP und der 26 Massnahmen zu beurteilen sowie Optimierungspotenzial zu identifizieren. Darüber hinaus wurden die Notwendigkeit eines Nachfolgeprojekts zum NAP geprüft und mögliche Stossrichtungen erarbeitet.

Insgesamt kann ein positives Fazit zum Nationalen Aktionsplan gezogen werden. Der NAP hat das Thema Radikalisierung und gewalttätiger Extremismus auf allen Staatsebenen und auch ausserhalb der Sicherheitsbehörden, auf die Agenda gebracht. Akteure aus dem sozialen Bereich und der Zivilgesellschaft sind heute stärker für das Thema sensibilisiert und tendenziell besser in der Lage, problematische Tendenzen zu erkennen und den zuständigen Behörden zu melden.

Dennoch wurde auch Verbesserungspotenzial konstatiert, namentlich bei der Vernetzung zwischen den verschiedenen Behörden und beim Informationsmanagement. Zudem zeigt die externe Analyse der Umsetzung, dass der NAP häufig den islamistisch-motivierten Extremismus im Fokus hat. Künftig sollten auch andere Formen von gewalttätigem Extremismus stärker miteinbezogen werden. Ferner bestehen bei der Umsetzung des NAP beträchtliche regionale Unterschiede. Da neue Radikalisierungsfälle überall auftreten können, sollten vermehrt regionale Kooperationen eingegangen werden, um den Aufwand zu reduzieren.

Weiterführung des NAP nach seinem Auslaufen

Die Erkenntnisse der Evaluation zeigen, dass eine Weiterführung des NAP – in geeigneter Form – sinnvoll und wichtig ist. Für viele der beteiligten Akteure ist die Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus eine Daueraufgabe, zumal sich die Radikalisierung der Gesellschaft fortsetzt. Die bisherigen Anstrengungen zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus müssen aktiv weiterverfolgt werden, um das Erreichte zu sichern und zu konsolidieren.

Bund, Kantone und Gemeinden haben in dieser Hinsicht einstimmig beschlossen, dass die Präventionsarbeit auch nach dem Auslaufen des NAP Ende 2022 fortgeführt werden muss. Die Politische Plattform des SVS hat die Geschäftsstelle SVS im November 2021 beauftragt, ein Mandat für die Weiterentwicklung des NAP in eine angepasste Form auszuarbeiten.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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