Finanzhilfen für Präventions- und Sensibilisierungsarbeit gegen Menschenhandel

Prostitution und Menschenhandel

Der Bund setzt sich für eine langfristige und nachhaltige Präventions- und Sensibilisierungsarbeit gegen Menschenhandel ein und unterstützt in diesem Bereich sowohl einzelne Projekte, wie auch die Organisationen selber. Ab 2015 stehen zu diesem Zweck jährlich CHF 400‘000.- zur Verfügung. Davon sind CHF 300‘000.- für die Unterstützung von Organisationen oder deren regelmässigen Aktivitäten bestimmt. Die restlichen CHF 100‘000.- werden für projektbezogene Einzelmassnahmen eingesetzt.

Die tatsächlich verfügbaren Gelder hängen letztendlich jedoch von der Höhe des jährlich vom Parlament bewilligten Budgets ab.


Letzte Änderung 12.01.2023

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