Finanzhilfen für Massnahmen zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution

Symbolbild Prostitution, zwei Frauen in einem Etabilssement
(Foto: Keystone / Andras D. Hajdu)

Personen, die in der Prostitution tätig sind, erleben oft Zwang und Gewalt. Besonders gefährdet sind junge Migrantinnen, die ihre Rechte nicht kennen. Freier und Betreiber von Etablissements können ihre Notlage leicht ausnutzen.

fedpol kann Massnahmen privater oder öffentlicher Organisationen finanziell unterstützen, welche Personen, die in der Prostitution tätig sind, für Formen der Kriminalität sensibilisieren und ihnen aufzeigen, wie sie sich davor schützen und wo sie Hilfe holen können. Die Organisationen können dafür Projekte vorbereiten und fedpol um finanzielle Unterstützung für deren Durchführung ersuchen.

fedpol finanziert ausschliesslich kriminalpräventive Massnahmen, die dazu beitragen, folgende Straftaten zu verhindern:

  • Ausnützung einer Notlage
  • Förderung der Prostitution
  • strafbare Handlungen gegen Leib und Leben
  • Nötigung
  • Freiheitsberaubung und Entführung

Sie können ein Gesuch für die Unterstützung eines Kleinprojekts, eines Projekts oder für die Unterstützung von Organisationen einreichen:

  • Kleinprojekt: Um Aktivitäten von nicht professionellen Trägerschaften zu ermöglichen, ist für Kleinprojekte ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. Kleinprojekte sind Vorhaben, deren Gesamtkosten CHF 10‘000.- nicht übersteigen. Kleinprojekte erhalten eine Subvention von maximal CHF 5‘000.-. Gesuche für Kleinprojekte können jederzeit eingereicht werden. Sie werden nach Möglichkeit innerhalb von zwei Monaten entschieden.
    Gesuchsformular Kleinprojekt (DOCX, 63 kB, 19.07.2022)
     
  • Projekt: Unter Projekte sind Vorhaben zu verstehen, welche die Gesamtkosten von CHF 10‘000.- übersteigen. Die Subventionen betragen maximal 50% der gesamten Ausgaben eines Projekts. Nach Möglichkeit sind weitere Finanzierungen vorzuweisen. Gesuche für Projekte des kommenden Jahres können bis zum 31. Juli des laufenden Jahres eingereicht werden.
    Gesuchsformular Projekt (DOCX, 70 kB, 18.07.2022)
     
  • Unterstützung von Organisationen: Der Bund kann sich aktiv an Organisationen beteiligen, welche zur Verhütung von Straftaten in Zusammenhang mit Prostitution beitragen. Die Subventionen betragen maximal 25% der Gesamtsumme, die den Organisationen zur Verfügung steht. Gesuche für Unterstützung für das kommende Jahr können bis zum 31. Juli des laufenden Jahres eingereicht werden.
    Gesuchsformular Unterstützung von Organisationen (DOCX, 66 kB, 19.07.2022)

Weitere Informationen:

Verordnung
Richtlinien (PDF, 188 kB, 22.06.2020) 
Budgetbeispiel (PDF, 174 kB, 22.06.2020)

Das vollständig ausgefüllte Gesuchsformular ist einerseits elektronisch zu mailen (finanzhilfen@fedpol.admin.ch) und andererseits unterschrieben und mit den übrigen Unterlagen per Post an folgende Adresse zu senden:

Bundesamt für Polizei fedpol
Direktionsbereich Kriminalprävention und Recht
Abteilung Recht und Massnahmen
Bereich Kriminalprävention
Guisanplatz 1A
3003 Bern

Rechtliche Grundlagen

Letzte Änderung 19.02.2024

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Kontakt

Bundesamt für Polizei
Bereich Kriminalprävention
Guisanplatz 1A
3003 Bern
T +41 58 464 16 74
Kontakt

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https://www.bj.admin.ch/content/fedpol/de/home/kriminalitaet/menschenhandel/fh/prostitution.html