Das können Sie im Rahmen der ärztlichen Konsultation tun
Bei der ärztlichen Konsultation eines potenziellen Opfers spielen Sie eine entscheidende Rolle. Sie haben die Möglichkeit, diesem Menschen die Betreuung und Pflege zukommen zu lassen. fedpol hat für Sie eine Liste der Anzeichen zusammengestellt, die auf Menschenhandel schliessen lassen. Es sind physische und psychische Anzeichen, die helfen, Opfer von Menschenhandel zu erkennen.
Treffen Sie noch vor der Konsultation Massnahmen zur Ihrer eigenen Sicherheit und die des Patienten oder der Patientin. Lassen Sie Begleitpersonen anderswo warten. So kann das mutmassliche Opfer Ihre Fragen selbstständig beantworten. Wenn Sie Fragen stellen, berücksichtigen Sie das Geschlecht Ihres Gegenübers und welcher Nationalität und Religion die Person angehört. Es ist zwecklos, Ihrer Patientin oder ihrem Patienten Fragen zur deren Ausbeutungsverhältnis zu stellen. Beschränken Sie die Fragen auf die medizinischen Abklärungen. Nach der Konsultation kann das mutmassliche Opfer mit einer Opferhilfeorganisation Kontakt aufnehmen und bei der Polizei eine Aussage machen, sofern es das möchte.
Kommunikation ist das A und O beim Kontakt mit mutmasslichen Opfern von Menschenhandel. Dadurch können Sie rasch die Situation einschätzen, ein Vertrauensverhältnis aufbauen und das potenzielle Opfer über seine Rechte aufklären. Es ist empfehlenswert, eine qualifizierte interkulturelle Dolmetscherin oder einen Dolmetscher beizuziehen. Sie sind mit den kulturellen Besonderheiten einer Sprache vertraut. Sie merken, wenn es Kommunikationsschwierigkeiten gibt, und können richtig reagieren.
Um ganz sicher zu gehen, dass das Gespräch absolut vertraulich bleibt, weisen Sie die dolmetschende Person nötigenfalls darauf hin, dass das Gespräch absolut vertraulich bleiben muss und sie nicht befugt ist, Dritte über dessen Inhalt zu informieren.
Unter dem nachstehenden Link finden sich weiterführende Informationen:
Sie können sich auch an den Nationalen Telefondolmetschdienst wenden: Tel. 0842 442 442
Letzte Änderung 11.07.2018