Das Schengener Informationssystem (SIS) ist für die Polizei- und die Migrationsbehörden des Schengen-Raums ein unentbehrliches Instrument für den Austausch von Informationen.
Es enthält unter anderem:
- Informationen über Personen, die zur Fahndung ausgeschrieben sind;
- Informationen über vermisste oder mit einem Einreiseverbot belegte Personen;
- Informationen über Fahrzeuge, Gegenstände oder Waffen nach denen gefahndet wird.
Polizistinnen und Polizisten, Grenzwachtpersonal, Migrationsbehörden: Sie alle nutzen das SIS täglich. Im SIS können vermisste Personen ausgeschrieben werden. Es kann aber auch nach Personen gefahndet und zu gestohlenen Fahrzeugen gesucht werden. Behörden in ganz Europa – vom Nordkap bis Sizilien – können rasch in Erfahrung bringen, wer oder was ausgeschrieben ist. Und das rund um die Uhr, an 7 Tagen die Woche.
Um sicherzustellen, dass Personen, die in die Schweiz einreisen oder im Land unterwegs sind, nicht zur Fahndung ausgeschrieben sind, führen Schweizer Behörden täglich zahlreiche Abfragen im SIS durch – an der Grenze, an Flughäfen (Schengen-Aussengrenzen) oder im Landesinnern.
Kriminalität entwickelt sich und Europa sieht sich Herausforderungen durch Terrorismus und illegale Migration gegenüber. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, wurde das Schengener Informationssystem weiterentwickelt.
Folgende Weiterentwicklungen sind in Betrieb:
- Schneller: Anfragen um Zusatzinformationen müssen innerhalb von zwölf Stunden beantwortet werden.
- Mehr Informationen über potenzielle Terroristen: Personen, die im Verdacht stehen, an terroristischen Aktivitäten beteiligt zu sein, müssen zwingend ausgeschrieben werden. So kann nachverfolgt werden, wo sie sich aufgehalten haben.
- Mehr Schutz für die Opfer: Besonders schutzbedürftigen Personen können präventiv ausgeschrieben werden. Zum Beispiel ein Kind, wenn Gefahr besteht, dass es von seinem Vater oder seiner Mutter entführt werden könnte. Aber auch Opfer von Zwangsheirat oder von Menschenhandel können präventiv zu ihrem Schutz ausgeschrieben werden.
- Mehr Informationen zu Einreiseverboten: Jedes aus sicherheits- oder migrationsrelevanten Gründen verfügte Einreiseverbot muss im SIS ausgeschrieben werden.
- Mehr Informationen zu Fingerabdrücken: Am Tatort eines schweren Verbrechens oder nach einem Terroranschlag sichergestellte Fingerabdrücke von unbekannten mutmasslichen Täterinnen und Tätern können im SIS ausgeschrieben werden.
Letzte Änderung 09.03.2023