Kantonale Polizeikorps

Im Kanton trägt die kantonale Polizeidirektorin oder der kantonale Polizeidirektor als Mitglied der Kantonsregierung die politische Verantwortung für das kantonale Polizeikorps. Das Kantonsparlament setzt dabei die organisatorischen und finanziellen Leitplanken. Die Aufgaben und Befugnisse sowie die Organisation ihres Polizeikorps regelt die Mehrzahl der Kantone in einem umfassenden kantonalen Polizeigesetz.

Vor allem bezüglich der Ausgestaltung der Befugnisse und Pflichten der Polizistinnen und Polizisten stimmen die verschiedenen kantonalen Polizeigesetze weitgehend miteinander überein. Der Grund dafür ist folgender: Soweit einzelne polizeiliche Massnahmen mit Grundrechtseingriffen gegenüber der Bürgerin und dem Bürger verbunden sind, haben die Kantone bei der Regelung dieser Massnahmen Vorgaben des schweizerischen Verfassungsrechts und des internationalen Rechts (vor allem Europäische Menschenrechtskonvention) zu beachten sowie die entsprechende Praxis des Bundesgerichts zu berücksichtigen - Vorgaben also, die für die alle Kantone gleichermassen gelten.

Bei der Organisation ihrer Polizei, einschliesslich Ausbildung, Bewaffnung, Ausrüstung und Uniformierung haben die Kantone demgegenüber weitgehende Gestaltungsfreiheit. Gleichzeitig ist die Zusammenarbeit zwischen den Korps eng:

  • Deutschschweizer Kantone gliedern ihre Polizei meist in die drei Hauptbereiche Kriminal-, Sicherheits- und Verkehrspolizei. 
  • Die Kantone der Romandie kennen in den Grundzügen eine Zweiteilung in „gendarmerie“ und „sûreté“. Die „gendarmerie“ entspricht der Sicherheitspolizei der deutschen Schweiz; ihr ist in der Regel die Verkehrspolizei angegliedert oder unterstellt. Die „sûreté“ andererseits entspricht der Kriminalpolizei. 
  • Der italienischsprachige Kanton Tessin hat einen eigenen Weg gewählt und kennt eine Aufteilung in geografische Sektoren. 
  • Speziell zu erwähnen ist der Kanton Basel-Stadt. Dort werden die Kriminalpolizei von der Staatsanwaltschaft und die Fahndung vom Polizeikommando geleitet. 

Die Polizeikorps verfügen zudem über Sondereinheiten, Interventionsgruppen und Spezial-Organisationen wie zum Beispiel die Seepolizei oder die Flughafenpolizei.

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Letzte Änderung 09.06.2020

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