Import und Handel

Wer pyrotechnische Gegenstände importieren möchte, benötigt grundsätzlich eine Einfuhrbewilligung von fedpol.

Ohne Bewilligung eingeführt werden dürfen:
Feuerwerkskörper der Kategorien F1, F2 und F3 im Reisendenverkehr bis zu einem Gesamtgewicht von 2,5 kg brutto pro Person (altersgerecht) und Tag. Der Postversand ist besonderen Vorschriften unterworfen.

Verbotene pyrotechnische Gegenstände:

  • Knallkörper, die vor der Explosion nicht vertikal wegbefördert werden.
  • "Lady-Crackers", die länger als 22 mm (7/8 Zoll) sind und/oder einen Durchmesser von mehr als 3 mm (1/8 Zoll) haben.
     
Chinesische Knatterschnur - Knallfrösche - Chinaböller

Letzte Änderung 29.01.2024

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https://www.fedpol.admin.ch/content/fedpol/de/home/sicherheit/explosivstoffe/pyrotechnik/import.html