Sprengmittel

Neuenegg, 18. Juni 2020: Der 118 Jahre alte und 56 Meter hohe Kamin auf dem Gelände der Firma Wander wird gesprengt.
Neuenegg, 18. Juni 2020: Der 118 Jahre alte und 56 Meter hohe Kamin auf dem Gelände der Firma Wander wird gesprengt. (KEYSTONE/Alessandro della Valle)

Wer Sprengmittel nutzen möchte, benötigt Bewilligungen: für den Import, den Verkauf, den Erwerb, deren Herstellung oder deren Verwendung. Alle Sprengmittel benötigen eine Bewilligung, je nach Zuständigkeit entweder von fedpol oder von einer kantonalen Behörde.

Wer braucht welche Bewilligungen?  

Bewilligungen – von fedpol erteilt

Bewilligungen – von den Kantonen erteilt

Auskünfte zu den Bewilligungen in kantonaler Zuständigkeit erteilen die Sprengstoffbüros (PDF, 126 kB, 19.10.2023).

Kontakt

Bundesamt für Polizei
Zentralstelle Explosivstoffe
Guisanplatz 1A
3003 Bern

T: +41 58 462 40 00
E-Mail : zse@fedpol.admin.ch

Rechtliche Grundlagen

Letzte Änderung 26.09.2024

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