Phase 3b - Verurteilung

Zuständige Stellen

  • Bundesstrafgericht
  • Bundesgericht
  • Kantonale Jugendgerichte

Instrumente

  • Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren für die Unterstützung/Beteiligung an einer terroristischen Organisation; bis zu 20 Jahren, wenn bestimmender Einfluss in der Organisation
  • Evtl. Anordnen von Massnahmen (therapeutische Massnahmen und Verwahrung, Kontakt- und Rayonverbot, Tätigkeitsverbot)
  • Ausweisung nach Art. 68 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG)
  • Landesverweisung krimineller Ausländerinnen und Ausländer bei strafbaren Handlungen nach Art. 66a ff. Strafgesetzbuches (StGB)

Dokumente

Letzte Änderung 05.06.2024

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