Anlieferung
Für Waren, die vorübergehend in die Schweiz eingeführt werden und anschliessend wieder zu Ihnen zurückkehren
Falls Sie Ware vorübergehend in die Schweiz senden (Kalibrierung, Prüfung usw.), die anschliessend wieder zu Ihnen zurückkehrt, befolgen Sie bitte die folgenden Anweisungen:
1. Senden Sie uns Ihre Geräte immer gemäss Incoterms® 2020 DAP 3084 Wabern
2. Es wird eine Versandrechnung benötigt, welche durch Sie als Besitzer der Ware auszustellen ist. Diese umfasst folgende Angaben:
a) UID Nr., EORI Nr. (EU-Raum) und E-Mail der Kontaktperson für die Verzollung
b) jedes Gerät mit Bezeichnung, Seriennummer und Zolltarifnummer HS-Code
c) wahrheitsgetreue Angabe des aktuellen Warenwertes
d) Vermerk für temporären Import in die Schweiz zur Kalibrierung/Prüfung
e) Vermerk Incoterms® 2020 DAP 3084 Wabern
-> Zusätzlich bitte eine Kopie der Versandrechnung und Bestellung ins Paket legen.
3. Ein Carnet ATA bitte nur für Ringversuche, aber nicht für Kalibrierungen verwenden, da am Gerät Manipulationen vorgenommen werden.
4. Für die Bearbeitung von ausländischen Sendungen wird eine Ein- und Ausfuhrpauschale von CHF 60.- in Rechnung gestellt.
Der Versand der Geräte zu uns erfolgt auf Ihre Rechnung und Kosten (gemäss Incoterms® 2020 DAP). Alle zusätzlich anfallenden Kosten bei der Anlieferung werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Bitte teilen Sie uns auf dem Lieferschein die Kundennummer ihres Kuriers mit (bitte nicht Post und nicht DPD), damit wir die Geräte/Prüfmittel gemäss Incoterms® 2020 FCA an Sie zurücksenden können. Ohne Angabe der Kundennummer oder wenn die Ware mit einem Spediteur angeliefert wurde müssen Sie den Rücktransport der Geräte selber organisieren.
5. Wird die Ware von Ihnen persönlich abgeholt, benötigen wir zwingend den Zollausfuhrausweis. Andernfalls werden wir Ihnen die bei der Einfuhr verrechnete Mehrwertsteuer weiter belasten.
Letzte Änderung 06.06.2024