Unerwünschte Stoffe in Lebensmitteln können die Gesundheit gefährden. Zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten ist der Gehalt solcher Stoffe in Lebensmitteln gesetzlich geregelt und Lebensmittel werden auf diese Stoffe hin kontrolliert. Um die für solche Kontrollen notwendigen Untersuchungen durchführen zu können, braucht es vergleichbare Messverfahren. Dafür sorgen die nationalen Referenzlaboratorien.
Mit dem neuen schweizerischen Lebensmittelgesetz wurde die Zusammenarbeit mit der Europäischen Union im Bereich der Lebensmittelsicherheit gestärkt. Die Schweiz beteiligt sich am Netzwerk bestehend aus EU-Referenzlabore (EU-RL) und nationalen Referenzlabore (NRL). Dafür wurden in der Schweiz nationale Referenzlabore bestimmt.
Die nationalen Referenzlabore funktionieren als Schaltstellen zwischen den mit den amtlichen Kontrollen beauftragten kantonalen Laboratorien und den europäischen Referenzlabore. Sie stellen sicher, dass die Kontrollttätigkeiten abgestimmt werden. Sie koordinieren die Entwicklung und Implementierung von Methoden, leiten die Informationen weiter, berücksichtigen die Forschung und leisten den zuständigen Behörden wissenschaftliche und technische Unterstützung.
Aufgrund seiner Kompetenzen wurde das METAS vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
- zum Referenzlabor für Prozesskontaminanten in Lebensmitteln,
- zum Referenzlabor für chemische Elemente und Stickstoffverbindungen in Lebensmitteln,
- zum Referenzlabor für gentechnisch veränderte Organismen in Lebensmitteln
- und zum Referenzlabor für durch Lebensmittel übertragbare Viren
ernannt.
Letzte Änderung 24.09.2024