Portrait und Aufgaben

Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) ist eine behördenunabhängige nationale Kommission mit gesetzlichem Auftrag, welche im Rahmen von regelmässigen Kontrollbesuchen die Menschen- und Grundrechtskonformität freiheitsbeschränkender Massnahmen in Einrichtungen des Freiheitsentzugs überprüft und sicherstellt, dass die Grundrechte der betroffenen Personen gewahrt werden. Im kontinuierlichen Dialog mit den Behörden und relevanten Ansprechpartnern erarbeitet die NKVF konkrete Empfehlungen und leistet schweizweit einen Beitrag zur frühzeitigen Erkennung von potenziellen Grundrechtsverletzungen von Personen im Freiheitsentzug.

Aufgaben

Die Kommission überprüft regelmässig die Situation von Personen im Freiheitsentzug und besucht regelmässig alle Orte, an denen sich Personen im Freiheitsentzug befinden oder befinden könnten.

Die Feststellungen und Empfehlungen der Kommission werden jeweils in Berichten zusammengefasst, die den zuständigen Behörden zur Stellungnahme übermittelt werden. Ziel dieses regelmässigen Dialogs mit den Behörden ist es die Behandlung und die Situation der Personen im Freiheitsentzug zu verbessern, sowie Folter und anderen unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlungen oder Strafen vorzubeugen.

Die Kommission beteiligt sich im Rahmen ihrer verfügbaren Ressourcen an Gesetzgebungsprozessen und unterbreitet Vorschläge zu geltenden Erlassen oder Erlassentwürfen. Ausserdem veröffentlicht sie einen Jahresbericht.

Letzte Änderung 01.07.2020

Zum Seitenanfang