Bericht 3. Quartal 2005 "Monitoring Nichteintretensentscheide"

Bern-Wabern. Vom 1. Juli 2005 bis 30. September 2005 haben in der Schweiz insgesamt 578 Asylsuchende einen rechtskräftigen Nichteintretensentscheid (NEE) erhalten und wurden vom Sozialhilfesystem des Asylbereichs ausgeschlossen. 830 Personen haben im 3. Quartal 2005 um Nothilfe ersucht und diese erhalten. Von den 4'990 Personen, deren NEE vor dem 1.4.2004 rechtskräftig wurde (Übergangsfälle) sind im 3. Quartal noch 1'067 als Nothilfebeziehende aufgetreten. Die Nothilfepauschale wird im Einvernehmen mit den Kantonen rückwirkend auf den 1. Januar 2005 auf Fr. 1'800.-- erhöht.

Seit dem 1. April 2004 erhalten Asylsuchende, auf deren Asylgesuch nicht eingetreten wurde, keine Sozialhilfe mehr. Ihnen wird nur noch eine von der Verfassung garantierte minimale Nothilfe gewährt. Für die 4'990 Personen (so genannte Übergangsfälle), deren NEE vor dem 1. April 2004 rechtskräftig war, bezahlte der Bund den Kantonen bei Bedarf bis Ende 2004 ordentliche Sozialhilfe. In einem Monitoring überprüft der Bund zusammen mit den Kantonen, wie sich dieser Sozialhilfestopp für Personen mit rechtskräftigem Nichteintretensentscheid (NEE) auswirkt. Der vorliegende Bericht basiert auf den Ergebnissen des 3. Quartals 2005.

Ergebnisse

Von Juli bis September 2005 sind 578 Nichteintretensentscheide rechtskräftig geworden. Es gibt somit 5’670 Personen mit seit April 2004 rechtskräftig gewordenem Nichteintretensentscheid. Die Kantone richteten im 3. Quartal 2005 für 830 Personen mit neurechtlichem NEE Nothilfe aus (2. Quartal 2005 727 Personen). Von den so genannten Übergangsfällen treten im dritten Quartal noch 1'067 als Nothilfebeziehende auf (2. Quartal 2005 1'047 Personen).

Die von den Kantonen ausgerichteten Nothilfekosten für Personen mit neurechtlichem NEE sind erneut um 10 % gestiegen (von Fr. 1'065'583.— im 2. Quartal 2005 auf Fr. 1'181'109.—). Die Kosten - ohne jene für Gesundheitsleistungen - sind pro Person und Tag von 22 auf 21 Franken gesunken. Die durchschnittliche Bezugsdauer beträgt neu innerhalb eines Quartals 60 Tage gegenüber 59 Tage im Vorquartal.

Aufgrund dieser Kostenentwicklung hat der Bundesrat am 1. März 2006 die Nothilfepauschale rückwirkend per 1. Januar 2005 auf Fr. 1'800.-- pro rechtskräftigen Nichteintretensentscheid erhöht. Die Kantone erhalten somit für das 3. Quartal 2005 Nothilfeentschädigungen in der Höhe von Fr. 1'040'400.— sowie Vollzugsentschädigungen von Fr. 26'000.— . Den Kantonen entstand im 3. Quartal bei der Nothilfe für Personen mit einem neurechtlichen NEE ein Defizit von Fr. 114'709.--. Werden die Nothilfeleistungen an Übergangsfälle mitberücksichtigt, entstand den Kantonen bei Ausgaben in der Höhe von Fr. 2'922'060.-- ein Defizit von Fr. 1'855'660.--. Zusätzlich zu den Nothilfeleistungen wiesen die Kantone Kosten für Unterbringungsstrukturen der Personen mit NEE von rund 1.9 Millionen Franken aus.

Illegaler Aufenthalt und Delinquenz

Im 3. Quartal 2005 wurden 342 Personen mit neurechtlichem NEE 468 Mal erfasst, davon 48 % (228) ausschliesslich aufgrund von illegalem Aufenthalt und 21 % aufgrund von Betäubungsmittel- und/oder Vermögensdelikten. Die Zahl der Anhaltungen sank gegenüber dem Vorquartal um insgesamt 10 %, die Zahl der angehaltenen Personen stieg jedoch um 9 %.

Bei den so genannten Übergangsfällen nahmen im 3. Quartal 2005 sowohl die Anzahl Anhaltungen wie auch diejenige der angehaltenen Personen ab. 47 % der Anhaltungen erfolgten ausschliesslich wegen illegalem Aufenthalt, 21 % aufgrund von Betäubungsmittel- und/oder Vermögensdelikten ab.

Sowohl bei den neurechtlichen Fällen wie auch bei den Übergangsfällen hat der Sozialhilfestopp nur eine geringe Auswirkung auf die Delinquenz und kann abgesehen vom Tatbestand des irregulären Aufenthaltes nicht als Grund für vermehrtes deliktisches Verhalten bezeichnet werden.

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Letzte Änderung 09.03.2006

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