Der Bund richtete den Kantonen 2011 für Nothilfekosten eine einmalige Pauschale von 6116 Franken pro Person mit rechtskräftigem negativem Entscheid oder Nichteintretensentscheid aus. 2011 machten diese Beiträge des Bundes einen Gesamtbetrag von rund 62 Millionen Franken aus.
Seit Einführung des erweiterten Sozialhilfestopps am 1. Januar 2008 wurden für Nothilfeleistungen 139.5 Millionen Franken aufgewendet, wofür die Kantone vom Bund mit insgesamt 196.5 Mio. Franken abgegolten wurden. Mit dem Überschuss müssen die Kantone in den kommenden Jahren die Nothilfekosten decken, welche von jenen Personen verursacht werden, deren Entscheide in den Jahren 2008 - 2011 rechtskräftig wurden. Die durchschnittlichen Nothilfekosten pro Nothilfebeziehenden und Tag beliefen sich in der Periode 2008 - 2011 auf 46 Franken, die durchschnittliche Bezugsdauer 162 Tage.
Das BFM führt das Monitoring gemeinsam mit der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) durch.
Letzte Änderung 25.07.2012