Schweiz informiert die EU über die Umsetzung des Zuwanderungsartikels

Bern. Am Donnerstag, 22. Dezember 2016, haben sich die Delegationen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) erneut zu einem Austausch im Rahmen des Gemischten Ausschusses über das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) getroffen. Die Schweizer Delegation hat auf Wunsch der EU über die Beschlüsse des Parlaments zur Umsetzung des Zuwanderungsartikels in der Bundesverfassung informiert.

Der Gemischte Ausschuss Schweiz-EU über das FZA trifft sich mindestens einmal jährlich, um Anwendungsfragen im Zusammenhang mit dem FZA zu erörtern. Während den laufenden Arbeiten an der Umsetzung des Zuwanderungsartikels (Art. 121a BV) fand im Oktober eine zusätzliche Sitzung des Gemischten Ausschusses statt. Dabei hat die Schweizer Delegation am 25. Oktober 2016 die Europäische Kommission sowie interessierte Mitgliedstaaten der EU über den anstehenden Entscheid des Parlaments vom 16. Dezember 2016 informiert und Fragen zu möglichen Auswirkungen auf das FZA erläutert.

Informationen über die Beschlüsse des Parlaments und des Bundesrats

Am Donnerstag 22. Dezember 2016 hat die Schweizer Delegation unter Leitung von Staatssekretär Mario Gattiker die Europäische Kommission sowie interessierte Mitgliedstaaten der EU auf deren Wunsch erneut zu einer Sitzung des Gemischten Ausschusses getroffen. Dabei hat die Schweiz die europäische Delegation über die Beschlüsse von National- und Ständerat informiert, Art. 121a BV im Einklang mit dem FZA umzusetzen und die bilateralen Verträge zu wahren.

Letzte Änderung 22.12.2016

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