Pilotprogramm «Finanzielle Zuschüsse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen» 2025-2027
Das Pilotprogramm Finanzielle Zuschüsse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen sieht finanzielle Zuschüsse für Arbeitgebende vor, welche Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene oder Personen mit Schutzstatus S mit einem ausserordentlichen Einarbeitungsbedarf zu den orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen anstellen. Die Zuschüsse dürfen auch für arbeitsplatzbezogene Weiterbildungen eingesetzt werden, wenn die Qualifizierung zu einer nachhaltigen beruflichen Integration führt.
Basierend auf den Evaluationsergebnissen der Phase I des Pilotprogramms (2021-2024) sollen in der Phase II (2025-2027) die Bedürfnisse von Branchen mit Arbeitskräftemangel besser abgedeckt werden. Die Phase II ist offen für alle Kantone und hat folgende Schwerpunkte:
- Flexibilisierung der Umsetzung gemäss den Bedürfnissen der Zielgruppen und unter Berücksichtigung kantonaler Rahmenbedingungen
- Stärkung der Zusammenarbeit mit Branchen, insbesondere mit jenen, die einen Arbeits- und Fachkräftemangel aufweisen
- Stärkung der interinstitutionellen Zusammenarbeit
Personen mit Schutzstatus S haben ebenfalls Zugang zum Pilotprogramm Finanzielle Zuschüsse. Es gelten die bisherigen Teilnahmevoraussetzungen.
Hinweis: Während bei vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen eine Meldung der Erwerbstätigkeit ausreicht, benötigen Personen mit Schutzstatus S eine Arbeitsbewilligung. Die Bewilligungserteilung erfolgt durch die Kantone (zuständige Arbeitsmarkt- oder Migrationsbehörde). Das Gesuch ist grundsätzlich durch den Arbeitgeber zu stellen.
Weitere Informationen zum Schutzstatus S finden Sie hier: Fragen und Antworten des SEM zum Krieg in der Ukraine
Letzte Änderung 17.04.2024