Pilotprogramm «Finanzielle Zuschüsse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen» 2021-2024
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, welche Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene mit einem ausserordentlichen Einarbeitungsbedarf zu den üblichen Arbeitsbedingungen anstellen, erhalten während einer begrenzten Zeit finanzielle Zuschüsse. Zielgruppe sind Personen, die bereits Massnahmen wie Ersteinsätze, Qualifikationsprogramme oder Spracherwerb absolviert haben. Auf diesem Weg sollen von 2021 bis 2023 landesweit jährlich mindestens 300 Personen eine Arbeitsstelle antreten können. Mehr Informationen zum Pilotprogramm finden Sie unten im Rundschreiben und seinen Anhängen.
Die Wirksamkeit des Instrumentes der Finanziellen Zuschüsse (FiZu) wird von einer externen Firma im Rahmen einer Evaluation untersucht und beurteilt. Nähere Informationen zur Evaluation und deren Ablauf sind im untenstehenden Dokument «Informationen zum Ablauf der Evaluation» zu finden. Die verantwortlichen und zuständigen Stellen in den Kantonen finden zudem untenstehend die für sie nützliche Informationen und den einzelnen Zuständigkeiten sowie vom SEM zur Verfügung gestellte Vorlagen.
Mit Beschluss vom 19. Oktober 2022 zum Verpflichtungskredit der Integrationsförderung 2024-2027 hat der Bundesrat entschieden, das Pilotprogramm bis ins Jahr 2027 fortzusetzen. Am 29. November 2022 hat das EJPD die Verlängerung und Anpassung des Pilotprogramms in zwei Phasen beschlossen:
- Phase I: Verlängerung der Laufzeit um ein Jahr (bis Ende 2024)
In einer ersten Phase wird die Laufzeit des Pilotprogramms um ein Jahr bis Ende 2024 verlängert. Durch die Verlängerung erhalten die am Pilotprogramm teilnehmenden Kantone mehr Zeit, um das Instrument bei Arbeitgebenden besser bekannt zu machen und die Umsetzung voranzutreiben. Damit wird unter anderem dem pandemiebedingt erschwerten Umsetzungsstart Rechnung getragen.
Alle Informationen sowie die Rahmenbedingungen zur ersten Phase der Verlängerung finden Sie unten im Rundschreiben und den Beilagen.
- Phase II: Weiterentwicklung entlang den Bedürfnissen der Branchen mit Arbeitskräftemangel (2025-2027)
Weiter hat das EJPD beschlossen, in einer zweiten Phase die Ausrichtung entlang den Bedürfnissen der Wirtschaft und den Branchen (insbesondere mit Arbeits- und Fachkräftemangel) zu verstärken (unter anderem im Bereich der Entwicklung von Qualifizierungsmassnahmen, arbeitsplatzbezogenen Weiterbildungen, Branchenzertifikaten, etc.).
Die Rahmenbedingungen zur Phase II werden im Jahr 2024 veröffentlicht.
Personen mit Schutzstatus S haben ebenfalls Zugang zum Pilotprogramm FiZu. (Es gelten die bisherigen Teilnahmevoraussetzungen.)
Hinweis: Während bei den VA/FL des Pilotprogramms FiZu eine Meldung der Erwerbstätigkeit ausreicht, benötigen Personen mit Schutzstatus S eine Arbeitsbewilligung. Die Bewilligungserteilung erfolgt durch die Kantone (zuständige Arbeitsmarkt- oder Migrationsbehörde) und das Gesuch ist grundsätzlich durch den Arbeitgeber zu stellen.
Weitere Informationen zum Schutzstatus S finden Sie hier: Fragen und Antworten des SEM zum Krieg in der Ukraine
Dokumente
Grundlagendokumente zur Verlängerung Phase I (bis Ende 2024)
Grundlagendokumente zum Pilotprogramm
- Rundschreiben mit Anhang 1 (PDF, 679 kB, 13.07.2020)
- Anhang 2: Muster Vorlage für Budget, Kurzeingaben, Abrechnungen (PDF, 306 kB, 13.07.2020)
- Anhang 3: Zahlungsplan und Abrechnungsbeispiele (PDF, 93 kB, 13.07.2020)
- Anhang 4: Fragen Berichterstattung (PDF, 180 kB, 13.07.2020)
- Muster Einarbeitungsplan (XLSX, 17 kB, 13.07.2020)
Unterlagen zur Evaluation
- Allgemeine Informationen zum Ablauf der Evaluation (PDF, 304 kB, 17.03.2021)
- Informationsschreiben an die kantonalen Projektverantwortlichen (PDF, 307 kB, 17.03.2021)
- Informationsschreiben an die begleitenden Fachpersonen (PDF, 307 kB, 17.03.2021)
- Einwilligungserklärung Teilnehmende (PDF, 329 kB, 17.03.2021)
- Einwilligungserklärung Arbeitgebende (PDF, 230 kB, 17.03.2021)
Letzte Änderung 17.04.2024