Die Beiträge des Bundes zur Integrationsförderung haben zum Zweck die Teilhabe von Zugewanderten an Wirtschaft und Gesellschaft zu ermöglichen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Schweiz zu fördern (Art. 4 AIG). Insbesondere tragen die Massnahmen zu einer rascheren und nachhaltigeren Erwerbsbeteiligung von Zugewanderten bei. Die Integrationsförderung trägt insbesondere dazu bei, das inländische Arbeits- und Fachkräftepotenzial zu nutzen und die Sozialhilfe zu entlasten. Berechnungen im Kontext der Integrationsagenda (PDF, 358 kB, 13.07.2020) zeigen, dass die öffentliche Hand pro eingesetzten Franken bei Personen im arbeitsfähigen Alter auf lange Sicht bis zu vier Franken einspart.
2023 betrugen die Aufwände des SEM im Kredit «Integrationsmassnahmen Ausländer» (A231.0159) rund 283 Millionen Franken. Diese setzten sich zusammen aus:
- 233 Mio. CHF für Integrationspauschalen gem. Art. 58 Abs. 2 AIG im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme (KIP)
- 32 Mio. CHF für die Beiträge gemäss Art. 58 Abs. 3 AIG im Bereich der kantonalen Integrationsprogramme (KIP)
- 18 Mio. CHF für Programme und Projekte von nationaler Bedeutung (PPnB) zur Förderung der Innovation und Qualitätssicherung, darunter Integrationsvorlehre (INVOL) und Pilotprogramm Finanzielle Zuschüsse (FiZu)
198 Millionen Franken wurden zusätzlich für Personen mit Schutzstatus S im Rahmen des Programm Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S (Programm S) eingesetzt.
Die Finanzierung der Kantonalen Integrationsprogramme (KIP) erfolgt durch Beiträge von Bund und Kantonen. Die Beiträge des Bundes setzen sich aus der Integrationspauschale (IP) gemäss Art. 58 Abs. 2 AIG und Mitteln aus dem Integrationsförderkredit (IFK) gemäss Art. 58 Abs. 3 AIG zusammen. Die Auszahlung der Mittel aus dem IFK ist an die Bedingung geknüpft, dass die Kantone und Gemeinden für die Kantonalen Integrationsprogramme eigene Mittel aufwenden, die mindestens der Höhe des jeweiligen Bundesbeitrags entsprechen.
KIP 2022
Insgesamt haben die Kantone gemäss Berichterstattung aus dem Jahr 2023 zum Jahr 2022 243,24 Mio. CHF für die KIP eingesetzt, wovon 155,65 Mio. CHF aus der Integrationspauschale und rund 31,35 Mio. CHF aus dem Integrationsförderkredit stammten. 56,24 Mio. CHF haben die Kantone aus eigenen Mitteln eingebracht. Die KIP-Mittel wurden vorwiegend in die Sprachförderung (88,63 Mio. CHF bzw. 36%) und die Förderung der Arbeitsmarktfähigkeit (73,65 Mio. CHF bzw. 30%) eingesetzt.
Weitere Informationen siehe Datenbank der Bundessubventionen.
Dokumente
- Beitragsjahr 2022 (PDF, 231 kB, 19.03.2024)
- Beitragsjahre 2018 bis 2021 (PDF, 195 kB, 19.12.2023)
- Beitragsjahr 2021 (PDF, 217 kB, 19.12.2023)
- Beitragsjahr 2020 (PDF, 201 kB, 17.11.2021)
- Beitragsjahr 2019 (PDF, 287 kB, 21.12.2020)
- Beitragsjahr 2018 (PDF, 280 kB, 13.07.2020)
- Beitragsjahre 2014 bis 2017 (PDF, 278 kB, 13.07.2020)
Letzte Änderung 19.03.2024