Junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern in die Schweiz eingereist sind, können sich erleichtert einbürgern lassen, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Mindestens ein Grosselternteil ist in der Schweiz geboren worden oder es wird glaubhaft gemacht, dass er ein Aufenthaltsrecht erworben hat.
- Mindestens ein Elternteil hat eine Niederlassungsbewilligung erworben, hat sich mindestens zehn Jahre in der Schweiz aufgehalten und hat mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht.
- Das Kind wurde in der Schweiz geboren und besitzt eine Niederlassungsbewilligung.
- Es hat mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht.
- Es ist erfolgreich integriert.
- Das Gesuch ist bis vor dem 25. Geburtstag einzureichen.
Voraussetzung: Erfolgreiche Integration
Die erleichterte Einbürgerung setzt voraus, dass die gesuchstellende Person erfolgreich integriert ist. Eine erfolgreiche Integration zeigt sich insbesondere:
- im Beachten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wie zum Beispiel keine Steuerausstände, keine Betreibungen, keine Verlustscheine oder keine Strafregistereinträge;
- in der Respektierung der Werte der Bundesverfassung;
- in der Fähigkeit, sich im Alltag in Wort und Schrift in einer Landessprache zu verständigen;
- in der Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung, das heisst unter anderem auch kein Bezug von Sozialhilfe in den letzten drei Jahren vor der Gesuchstellung oder vollständige Rückerstattung der bezogenen Sozialhilfe;
- in der Förderung und Unterstützung der Integration der Familienmitglieder.
Der Situation von Personen, welche die Sprachkenntnisse und die Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung aufgrund einer Behinderung oder Krankheit oder anderen gewichtigen persönlichen Umständen nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen erfüllen können, ist angemessen Rechnung zu tragen.
Die gesuchstellende Person darf zudem die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden.
Wo erhalte ich das Gesuchsformular?
Bei Aufenthalt in der Schweiz können Sie das Gesuchsformular unter Angabe Ihrer genauen Postadresse direkt beim Staatssekretariat für Migration (SEM) per Mail bestellen: ch@sem.admin.ch. Das Formular wird Ihnen per Post zugestellt und ist vollständig ausgefüllt auf dem Postweg beim SEM einzureichen.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Es müssen sämtliche Dokumente, welche in der «Liste erforderlicher Unterlagen» aufgeführt sind, zusammen mit dem Gesuchsformular, den Beilagen sowie der unterzeichneten Liste der erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.
Das SEM stellt die folgenden Auskunftsformulare zur Verfügung:
- Auskunft der Einwohnergemeinde betr. Aufenthaltsrecht der Grosseltern (PDF, 96 kB, 13.07.2020)
- Auskunft der Jugendanwaltschaft bzw. zuständigen Behörde betr. Jugendstrafen (PDF, 85 kB, 06.02.2023)
- Auskunft der zuständigen Sozialhilfebehörde (PDF, 114 kB, 06.02.2023)
- Auskunft der Schulbehörden (PDF, 97 kB, 13.07.2020)
- Auskunft der Steuerbehörden (PDF, 89 kB, 06.02.2023)
- Arbeitgeberbestätigung (PDF, 319 kB, 15.07.2020)
- Liste der erforderlichen Unterlagen
Für die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) zuständig.
Letzte Änderung 31.01.2024