Migrationspartnerschaften

Hintergrund

Die Migration hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Durch die gestiegene Mobilität und einfachere Verfügbarkeit von Informationen und Kommunikationsmitteln ist sie vielschichtiger und globaler geworden. Auch wenn sich die Gründe für Migration wie Armut, Kriege, Klima, Menschenrechtsverletzungen oder Wirtschaftskrisen sich nicht grundlegend geändert haben, so führen deren Ausmass und globale Vernetzung doch zu einer gestiegenen Komplexität. Um die Chancen und Herausforderungen der Migration sowie Synergien zwischen den verschiedenen Akteuren der Migrationspolitik nutzbar zu machen, hat die Schweiz das Instrument der Migrationspartnerschaften geschaffen. In diesem Rahmen wird versucht, die Migrationsthematik als umfassendes und globales Phänomen zu betrachten und einen Ausgleich der Interessen der Schweiz, ihrer Partnerländer und der Migrantinnen und Migranten selbst anzustreben («win-win-win»).

Konzept und Inhalt

Das Konzept der Migrationspartnerschaften ist im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) im Artikel 100 verankert. Dort wird dem Bundesrat der Auftrag erteilt, bilaterale und multilaterale Migrationspartnerschaften mit anderen Staaten zu fördern.

Migrationspartnerschaften bilden den Rahmen für verschiedene Instrumente der Migrationsaussenpolitik wie Abkommen und Projekte und werden in der Regel durch eine Absichtserklärung (Memorandum of Understanding) formalisiert. Zur Umsetzung der Migrationspartnerschaften finden regelmässige bilaterale Treffen statt. Da bei der Umsetzung der Migrationspartnerschaften im Regelfall angesprochen wird, sind auch auf schweizerischer Seite verschiedenen Bundesbehörden einbezogen.

Der Inhalt einer Migrationspartnerschaft ist flexibel gestaltbar und unterscheidet sich je nach Partnerstaat, da er den Länderkontext und die spezifischen Interessen der jeweiligen Akteure widerspiegelt. Neben den traditionellen Themen wie die Rückübernahme, die Rückkehrhilfe, die Visumpolitik oder die Bekämpfung des Menschenhandels sind heute unter anderem auch Fragen zu Synergien zwischen Migration und Entwicklung und im Bereich der Menschenrechte der Migrantinnen und Migranten fester Bestandteil der Migrationspartnerschaften.

Akteure

Die federführende Akteurin beim Abschluss von Migrationspartnerschaften ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), ebenfalls beteiligt sind die Abteilung Menschliche Sicherheit und die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA).

Abgeschlossene Partnerschaften

Letzte Änderung 28.11.2022

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