Ziel
Ein Abkommen über die Zusammenarbeit im Migrationsbereich geht über die von der Schweiz abgeschlossenen Rückübernahmeabkommen hinaus. Es regelt neben den Modalitäten der Rückübernahme von Personen mit irregulärem Aufenthaltsstatus auch den Rahmen der thematischen Zusammenarbeit zwischen den Staaten im Bereich der Migrationssteuerung. Die Migrationsabkommen bilden somit eine weitergehende Basis der bilateralen Zusammenarbeit im Migrationsbereich.
Abgeschlossene Abkommen
Angola
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Abkommen vom 6. Februar 2013 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Angola über die Zusammenarbeit im Bereich der Migration
(SR 0.142.111.399; Inkrafttreten: 9. April 2015)
Benin
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Abkommen vom 22. Oktober 2010 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Benin über die Einreise, den Aufenthalt und die Rückkehr von Personen
(SR 0.142.111.749; Inkrafttreten: 11. August 2012)
Irak
Kamerun
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Abkommen vom 26. September 2014 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Kamerun über die Zusammenarbeit im Bereich der Migration
(SR 0.142.112.279; Inkrafttreten: 26. September 2014)
Sri Lanka
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Abkommen vom 4. Oktober 2016 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka über die Zusammenarbeit im Bereich der Migration
(SR 0.142.117.121; Inkrafttreten: 24. Dezember 2016)
Tunesien
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Abkommen vom 11. Juni 2012 über die Zusammenarbeit im Migrationsbereich zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Tunesischen Republik
(SR 0.142.117.589; Inkrafttreten: 16. August 2014)
Letzte Änderung 02.07.2024