EU-Fonds

Die EU setzt Fonds als Instrumente ein, um bestimmte Unions-Politiken mit finanzieller Unterstützung voranzutreiben. Im Rahmen ihrer Schengen-Assoziierung beteiligt sich die Schweiz an den Schengen-Fonds, die jeweils eine Laufzeit von sieben Jahren aufweisen. Die bisherigen Fonds verfolgten und verfolgen (in unterschiedlichem Ausmass) das Ziel, ein hohes Mass an Sicherheit in der EU zu gewährleisten, illegale Einwanderung zu bekämpfen und den legalen Reiseverkehr zu erleichtern. Dabei sollen diejenigen Schengen-Staaten, welche aufgrund ausgedehnter See- und/oder Landgrenzen oder stark frequentierter Luftgrenzen (aufgrund von bedeutenden internationalen Flughäfen) hohe Aufwände für den Schutz der Schengen-Aussengrenzen tragen, solidarisch unterstützt werden.

Die Fonds sind auf die Dauer des mehrjährigen Finanzrahmens der EU (MFR) ausgelegt (aktuell 2021-2027) und werden nach der sogenannten geteilten Mittelverwaltung geführt. Dabei entscheiden in erster Linie die teilnehmenden Staaten über die Verwendung der ihnen zugeteilten Mittel. Sie tragen auch die Verantwortung für eine angemessene Verwaltung dieser Mittel. Die Ziele und Prioritäten für die Mittelverwendung sind in operationellen Programmen verankert, welche auf nationaler Ebene zwischen der Europäischen Kommission (KOM) und den teilnehmenden Staaten ausgehandelt und von der KOM offiziell genehmigt werden.

Letzte Änderung 03.08.2022

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