Rückkehrhilfe

Die Rückkehrhilfe hat zum Ziel, die freiwillige oder pflichtgemässe Rückkehr von asylsuchenden Personen zu fördern und die Wiedereingliederung im Herkunftsland zu erleichtern. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) setzt die Rückkehrhilfe mit seinen Partnern, der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und den zuständigen kantonalen Stellen und Hilfswerken um.

Rückkehrhilfe kann von allen Personen aus dem Asylbereich bei den Bundesasylzentren (BAZ), im Flughafentransit Genf und Zürich sowie in den Kantonen beantragt werden. Auch anerkannte Flüchtlinge können Rückkehrhilfe erhalten, wenn sie in ihr Herkunftsland zurückkehren möchten.

Von der Rückkehrhilfe ausgeschlossen sind Personen, die straffällig geworden sind oder die sich während oder nach dem Verfahren offensichtlich missbräuchlich verhalten haben.

Bestimmte Personengruppen im Ausländerbereich haben ebenfalls Zugang zur Rückkehrhilfe. Zu diesen Gruppen gehören Opfer und Zeuginnen und Zeugen von Menschenhandel.

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Rückkehrhilfe kurz erklärt

 

Rückkehr in die Zukunft? – Stimmen und Geschichten zur Rückkehrhilfe

 

Letzte Änderung 02.02.2024

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