Rückkehrberatung

In jedem Kanton der Schweiz sowie in den Bundesasylzentren (BAZ) informiert die Rückkehrberatung Asylsuchende und sonstige interessierte Stellen über Rückkehrhilfe. Die Rückkehrberatungsstellen (RKB) sind je nach Kanton eine Verwaltungsbehörde (z.B. Asyl- oder Ausländerbehörde) oder eine Nichtregierungsorganisation (z.B. Rotes Kreuz oder Caritas). In den EVZ wird die Rückkehrberatung durch die Internationale Organisation für Migration (IOM) wahrgenommen.

Ist eine Person an Rückkehrhilfe interessiert, plant die RKB im Verlauf individueller Gespräche die Rückkehr der betroffenen Personen und definiert die angemessenen Rückkehrhilfemassnahmen. Dabei sollen insbesondere die Eigenverantwortung und Selbständigkeit bezüglich Planung der freiwilligen Ausreise gestärkt werden. Anlässlich der Beratung können im Herkunftsstaat konkrete Informationen (z.B. Mietkosten einer Wohnung oder Verfügbarkeit eines Medikamentes) über die IOM eingeholt werden. Für verletzliche Personen kann auch eine Rückreisebegleitung organisiert werden.

Die Rückkehrberaterinnen und Rückkehrberater sind in der Einzelfallberatung geschult und nehmen regelmässig an Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen des Staatssekretariats für Migration teil. Die Beratung ist unverbindlich und vertraulich. Wer sie in Anspruch nimmt, verpflichtet sich damit nicht zur Rückkehr; eine Beratung hat keinerlei Einfluss auf ein noch hängiges Verfahren.

Dokumente

Dokumente

  • RüKo-Material

    (Faltblätter, Plakate, Mappen usw. zur Rückkehrhilfe)

Letzte Änderung 11.05.2021

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