In die Schweiz einreisen
Wer darf in die Schweiz einreisen?
Die Regelungen zur Einreise hängen davon ab, welche Staatsbürgerschaft Sie haben, wie lange Sie sich in der Schweiz aufhalten möchten und weshalb. Grundsätzlich wird zwischen Personen aus EU/EFTA-Staaten und Drittstaaten unterschieden sowie ob Sie in der Schweiz arbeiten möchten.
Brauche ich ein Visum?
Sind Sie Bürger oder Bürgerin eines EU- oder EFTA-Staats, können Sie ohne Visum in die Schweiz einreisen. Kommen Sie aus einem anderen Land, können Sie in der Übersicht der Ausweis- und Visumvorschriften nachschauen, ob Sie ein Visum benötigen. Haben Sie ein Visum der Kategorie C oder D eines anderen Schengen-Mitgliedsstaates, so gilt dieses im Rahmen seiner Gültigkeitsdauer auch für die Schweiz.
Wo und wie kann ich ein Visum beantragen?
Einen Visumsantrag können Sie in bestimmten Fällen online einreichen. Ob dies möglich ist, erfahren Sie in unserem Online-Visa-System. Ansonsten können Sie den Visumsantrag bei einer Schweizer Botschaft oder einem Schweizer Konsulat einreichen.
Es gibt zwei verschiedene Antragsformulare: Möchten Sie für weniger als 90 Tage in die Schweiz einreisen, reichen Sie den Antrag für ein Schengenvisum ein. Wenn Sie länger bleiben möchten, müssen Sie das nationale Visum D beantragen.
Brauche ich ein ETIAS?
Mit ETIAS wird, ähnlich dem sogenannten Electronic System for Travel Authorisation ESTA der USA, ein neues europäisches Reisegenehmigungssystem errichtet. Visumbefreite Drittstaatsangehörige, welche in den Schengen-Raum einreisen wollen, werden verpflichtet, vor Antritt ihrer Reise in den Schengen-Raum online eine gebührenpflichtige ETIAS-Reisegenehmigung zu beantragen. Diese wird 7 Euro kosten und grundsätzlich 3 Jahre gültig sein.
Die Einführung von ETIAS wird durch den Zeitplan der EU festgelegt. Die Einführung ist für das erste Halbjahr 2025 geplant. Zurzeit können noch keine Anträge gestellt werden. Weiterführende Informationen finden sie auf der offiziellen ETIAS offiziellen ETIAS-Webseite der EU.
Letzte Änderung 26.06.2024