LINGUA – Fachstelle für Herkunftsabklärungen in der Schweiz

Ziel und Ausgangslage von LINGUA

1) LINGUA wurde im Mai 1997 als Fachstelle des Staatssekretariats für Migration (SEM, bis 2004 Bundesamt für Flüchtlinge) für die Durchführung von Herkunftsabklärungen gegründet. Solche Herkunftsabklärungen werden veranlasst, falls der Asylsuchende 2) oder der Ausländer (im folgenden auch: Proband) keine gültigen Identitätsdokumente vorweisen kann und zusätzlich Zweifel an seinem Vorbringen bezüglich seiner Herkunftsregion bestehen. Ziel der Herkunftsanalyse ist es, das Land bzw. die Region oder zumindest das Milieu zu bestimmen, die den Probanden in seiner Sozialisation am meisten beeinflusst haben. Zu diesem Zweck werden die Sprechweise(n) sowie die landeskundlichen und kulturellen Kenntnisse des Probanden geprüft. Für die Durchführung der Herkunftsabklärungen arbeitet LINGUA mit externen Experten zusammen. Diese Experten analysieren ein mit dem Probanden geführtes Gespräch (siehe unten) und stellen die Analyseergebnisse in einer Expertise (Gutachten) dar.


1) Dieser Artikel basiert auf MEYER Liliane: «Sprachanalysen zur Herkunftsbestimmung im Asyl- und Ausländerbereich. Ein Neues Gebiet der forensischen Linguistik». Kriminalistik. Unabhängige Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis. Heidelberg, 2006, 11 pp. 708-712.

2) Im Folgenden werden die männlichen Formen verwendet. Es handelt sich selbstverständlich immer um Angehörige beider Geschlechter.

Letzte Änderung 14.02.2010

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