V13


Visumbestimmungen:

V13

Die Visumbefreiung gilt nur für Inhaber biometrischer Reisepässe (einschliesslich Inhaber serbischer Reisepässe, die von der serbischen Koordinationsdirektion (auf Serbisch: Koordinaciona uprava) ausgestellt wurden).

Es besteht eine Visumpflicht:

  • bei Ausübung einer Erwerbstätigkeit (selbst wenn diese weniger als 8 Tage innerhalb des Kalenderjahrs dauert).

Visumbefreiung im Hinblick auf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit:

  • Inhaber einer langfristigen Aufenthaltsbewilligung ausgestellt durch einen Schengen-Mitgliedstaat oder eines gültigen D-Visums, sofern sie im Besitz eines anerkannten, gültigen Reisedokuments sind.

Liste der von den Schengen-Mitgliedstaaten ausgestellten Aufenthaltstitel (PDF, 933 kB, 07.10.2024)  

  

Letzte Änderung 13.10.2024

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