Die Massnahmen zugunsten der inländischen Arbeitskräfte sind auf Kurs

Der Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften wird in den kommenden Jahren in der Schweiz weiter steigen. Gleichzeitig verschärft der demografische Wandel den Wettbewerb um diese Fachkräfte. Die Personenfreizügigkeit mit der EU hilft, diesen Bedarf zu decken. Der Bundesrat will aber sicherstellen, dass Schweizer Unternehmen möglichst viele Arbeitskräfte in der Schweiz rekrutieren. Deshalb hat er im Mai 2019 ein Massnahmenpaket zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials beschlossen. Am 29. Januar 2020 liess er sich über den Stand der Umsetzung informieren.

Die sieben Massnahmen zielen darauf ab, die Konkurrenzfähigkeit von älteren Arbeitskräften zu erhöhen, schwer vermittelbaren Stellensuchenden den Schritt in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen und in der Schweiz lebende Ausländerinnen und Ausländer besser in die Arbeitswelt zu integrieren. Ausgesteuerte Personen über 60 Jahre, die trotz grosser Bemühungen keine Stelle mehr finden, sollen zudem eine existenzsichernde Überbrückungsleistung bis zur ordentlichen Pensionierung erhalten. Die Umsetzung dieser neuen Massnahmen verläuft nach Plan.

Für diese zeitlich befristeten Pilotprojekte und Programme werden zurzeit die Grundlagen erarbeitet. Die Umsetzung erfolgt ab Frühjahr 2020. Dabei handelt es sich um die folgenden sieben Massnahmen, die hier kurz zusammengefasst sind:

(Die detaillierte Beschreibung finden Sie unten im «Faktenblatt Massnahmen 1-7».)

  1. Das Pilotprogramm Integrationsvorlehre (INVOL) wird bis 2023/24 verlängert und ab Ausbildungsjahr 2021/22 für Personen ausserhalb des Asylbereichs geöffnet (INVOL+). Dabei stehen Personen im Fokus, die durch Familiennachzug aus EU/EFTA-Staaten oder Drittstaaten zugewandert sind und über keinen Abschluss auf Sekundarstufe II verfügen. Neu stehen jährlich 1500 Ausbildungsplätze in weiteren Berufsfeldern mit Arbeits- und Fachkräftemangel zur Verfügung.
    Integrationsvorlehre 
      
  2. Im Rahmen eines Pilotprogramms erhalten Arbeitgebende, die Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommene zu den üblichen Arbeitsbedingungen anstellen, finanzielle Zuschüsse an den Lohn. Damit sollen jährlich mindestens 300 Personen mit einem überdurchschnittlichen Einarbeitungsbedarf nachhaltig in den Arbeitsmarkt integriert werden. Dieses Pilotprojekt wird ab Januar 2021 umgesetzt und dauert drei Jahre.
      
  3. Kostenlose Standortbestimmung, Potenzialabklärung und Laufbahnberatung für Erwachsene ab 40 Jahre. Bund und Kantone wollen im Rahmen der Initiative «Berufsbildung 2030» sicherstellen, dass auch Personen im Erwerbsleben ihre Potentiale abklären, Berufschancen analysieren und sich bei ihrer Laufbahnplanung professionell beraten lassen können, damit sie auf dem Stellenmarkt erfolgreich und konkurrenzfähig bleiben. Der Bund unterstützt das Pilotprojekt 2020 mit 6,6 Millionen Franken und das Vierjahresprogramm 2021 – 2024 mit 30,3 Millionen Franken.
    Kostenlose Standortbestimmung für Erwachsene über 40 Jahre
    (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI) 
      
  4. Berufsabschluss bei Erwachsenen fördern und Bildungsleistungen anrechnen. Erwachsene ab 25 Jahren sollen effizient zu einem Berufsabschluss kommen können. Dabei werden in Zukunft vorhandene berufsspezifische Kompetenzen schweizweit anerkannt, damit diese Personen beispielsweise Ausbildungselemente nicht nochmals absolvieren müssen und ihre Ausbildung rascher abschliessen können. Mit dem fünfjährigen Projekt (2020-2024) werden in den Kantonen die notwendigen Strukturen aufgebaut, ein Schulungsmodul für Fachpersonen entwickelt und die Branchenverbände sensibilisiert und unterstützt.
    Berufsabschluss für Erwachsene: Anrechnung von Bildungsleistungen
    (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI)
      
  5. Wiedereingliederung von schwer vermittelbaren und älteren Arbeitslosen. Im Rahmen eines Impulsprogramms unterstützt der Bund den Fonds der Arbeitslosenversicherung ALV ab Frühjahr 2020 bis Ende 2022 mit jährlich 62,5 Millionen Franken, um Projekte der kantonalen Vollzugsstellen zu realisieren. Die Zielgruppe der Projekte sind Stellensuchende, die bei einem regionalen RAV angemeldet sind und Mühe haben, sich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Ein besonderer Fokus liegt auf arbeitslosen Personen über 50 Jahren.
    Impulsprogramm: Massnahmen zur Förderung der Wiedereingliederung 
    (arbeit.swiss / Staatssekretariat für Wirtschaft SECO)
     
  6. Pilotversuch für Personen über 50 Jahre, denen die Aussteuerung droht oder die bereits ausgesteuert sind. Diese Massnahme soll Menschen mit längerer Arbeitslosigkeit neue Wege in die Berufswelt öffnen. Dabei werden diese Personen rund drei Monate vor der Aussteuerung von einem Job Coach bei der Arbeitssuche oder Neuorientierung intensiv begleitet und punktuell weitergebildet. Nach erfolgreicher Aufnahme der Erwerbstätigkeit wird die Begleitung durch den Job Coach fortgesetzt. Der Job Coach kann dem Arbeitgeber verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten anbieten.
    Pilotversuch: «Supported Employment»
    (arbeit.swiss / Staatssekretariat für Wirtschaft SECO) 
      
  7. Die Überbrückungsleistung für ausgesteuerte Arbeitslose über 60 Jahre soll diesen Personen helfen, die Zeit bis zum Erreichen des Rentenalters finanziell zu überbrücken. Dafür müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, wie beispielsweise mindestens 20 Beitragsjahre in der AHV oder ein Vermögen unter 100 000 Franken für Alleinstehende, bzw. unter 200 000 für Ehepaare. Der Bundesrat hat die Botschaft zu den Überbrückungsleistungen im Oktober 2019 gutgeheissen. Der Ständerat hat die Vorlage in der Wintersession 2019 mit Änderungen verabschiedet. Sie wird nun voraussichtlich in der Frühjahrssession 2020 im Nationalrat behandelt.
    Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
    (Bundesamt für Sozialversicherungen BSV)

Für die Umsetzung der einzelnen Massnahmen sind die jeweiligen Ämter zuständig. In enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Sozialpartnern koordiniert das SEM die Umsetzung der Massnahmen als Gesamtpaket. Der Bundesrat wird einmal jährlich über den Stand der Arbeiten informiert.

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Letzte Änderung 29.01.2020

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