Untersuchungsbericht Oberholzer

Nach Vorwürfen von Nichtregierungsorganisationen und Medien hat Alt-Bundesrichter Niklaus Oberholzer im Auftrag des SEM untersucht, ob in den Bundesasylzentren systematisch Gewalt angewendet wird. Laut Oberholzer trifft dies nicht zu, die Grund- und Menschenrechte werden eingehalten. Er empfiehlt jedoch Verbesserungen im Sicherheitsbereich.

Alt-Bundesrichter Niklaus Oberholzer kommt in seinem Bericht zum Schluss, dass in einzelnen Fällen, in denen auch Strafuntersuchungen eingeleitet wurden, unverhältnismässiger Zwang ausgeübt worden sei. Der teils erhobene Vorwurf der systemtischen Missachtung der Rechte von Asylsuchenden und der Folter sei hingegen falsch und irreführend. Die Vorfälle würden verdeutlichen, mit welch schwierigen Situationen Mitarbeitende des Sicherheits-, aber auch des Betreuungsdienstes in den BAZ konfrontiert sein können.

Oberholzer spricht Empfehlungen aus, wie die Situation im Sicherheitsbereich weiter verbessert werden könnte. Er legt dem SEM nahe, die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden im Sicherheitsbereich sowie die Besetzung von Schlüsselpositionen durch SEM-Personal im Sicherheitsbereich zu überprüfen. Ebenso solle das SEM die Anwendung disziplinarischer Massnahmen und den Einsatz der Besinnungsräume präziser regeln. Das SEM wird die Empfehlungen prüfen und nach Möglichkeit umsetzen.

Im Vorfeld zur Untersuchung von Alt-Bundesrichter Niklaus Oberholzer hat das SEM ebenfalls ein internes Audit zu den Abläufen und Zuständigkeiten im Sicherheitsbereich gestartet. Die Ergebnisse des Audits decken sich in vielen Bereichen mit den Erkenntnissen des Untersuchungsberichtes von Niklaus Oberholzer.

Letzte Änderung 19.10.2021

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