Ende der Übergangsbestimmungen der Personenfreizügigkeit für Staatsangehörige von Bulgarien und Rumänien

Bern, 13.04.2016 - Am 1. Juni 2016 fallen die Übergangsbestimmungen der Personenfreizügigkeit für Staatsangehörige von Bulgarien und Rumänien weg. Der Bundesrat hat heute die Teilrevision der entsprechenden Verordnung verabschiedet. Für den Zeitraum bis zum 31. Mai 2019 kann die Schweiz nun gemäss Freizügigkeitsabkommen für Angehörige der beiden Staaten noch Kontingente erlassen, sofern die Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien einen gewissen Schwellenwert überschreiten sollte.

Das Protokoll zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien (Protokoll II zum FZA) ist seit dem 1. Juni 2009 in Kraft. Es sieht eine schrittweise Liberalisierung der Voraussetzungen für die Zulassung von Staatsangehörigen dieser beiden EU-Mitgliedstaaten zum Arbeitsmarkt vor. Die Schweiz hat die Beschränkungen für Arbeitskräfte aus Bulgarien und Rumänien zweimal verlängert, nämlich 2011 und 2014. Diese Beschränkungen umfassten Inländervorrang, vorgängige Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie Kontingente. Die Übergangsfrist von sieben Jahren endet am 31. Mai 2016. Damit fallen die Übergangsbestimmungen der Personenfreizügigkeit für Staatsangehörige von Bulgarien und Rumänien weg.

Gestützt auf Art. 10 Abs. 4c des Freizügigkeitsabkommens kann die Schweiz bis am 31. Mai 2019 erneut Kontingente festlegen, sofern die Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien um 10 Prozent über dem Mittel der vorangegangenen drei Jahre liegen sollte (sogenannte Ventilklausel). Der Bundesrat kann darüber am 1. Juni 2017 und letztmals am 1. Juni 2018 entscheiden.

Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien gering

Der Anteil bulgarischer und rumänischer Staatsangehöriger an der ausländischen Wohnbevölkerung in der Schweiz ist gering. Ende 2015 betrug er 0,9 Prozent, das sind 18 364 ständig in der Schweiz lebende Personen. Im Jahr 2015 wurden 1542 erwerbstätige Personen für einen längerfristigen Aufenthalt in der Schweiz zugelassen (-22,1 Prozent gegenüber 2014). Die verfügbaren Kontingente wurden nicht ausgeschöpft.


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Céline Kohlprath, Staatssekretariat für Migration, T +41 58 465 00 59



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Letzte Änderung 10.06.2024

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