Ukraine: Bund schlägt Kantonen finanziellen Beitrag an die Sprachkurse von Personen mit Schutzstatus S vor
Bern-Wabern, 25.03.2022 - Das Staatssekretariat für Migration (SEM) schlägt den Kantonen einen finanziellen Beitrag von 3000 Franken pro Person insbesondere zur Förderung des Spracherwerbs von geflüchteten Menschen aus der Ukraine vor. Einen entsprechenden Vorschlag hat das SEM am 25. März 2022 bei den Kantonen in die Konsultation geschickt. Der Spracherwerb ist wichtig, damit die Betroffenen rasch eine Arbeit aufnehmen und am sozialen Leben teilnehmen können. Mit diesem Ziel hatte der Bundesrat den Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine so ausgestaltet, dass eine rasche Aufnahme einer Erwerbstätigkeit möglich ist.
Für Schutzsuchende aus der Ukraine hat der Bundesrat per 12. März den Schutzstatus S aktiviert. Die Aufwendungen der Kantone für Unterkunft, Unterhalt und medizinische Versorgung entschädigt der Bund mittels einer Globalpauschale von rund 18'000 Franken pro Jahr. Da der Schutzstatus S grundsätzlich rückkehrorientiert ist, sieht das Asylgesetz keine Ausrichtung einer Integrationspauschale an die Kantone vor. Im Fall der Schutzsuchenden aus der Ukraine ist jedoch ein gewisser Unterstützungsbedarf ausgewiesen, insbesondere beim Spracherwerb. Nur so können diese Personen, wie vom Bundesrat angestrebt, angemessen am Sozial- und Arbeitsleben teilnehmen.
Das EJPD hatte das Staatssekretariat für Migration (SEM) bereits am 11. März 2022 angewiesen, mit den Kantonen zu prüfen, ob besondere Massnahmen zur Förderung des Spracherwerbs notwendig sind. Nach der Zuweisung der Personen mit Schutzstatus S in einen Kanton ist die Unterstützung grundsätzlich Sache der Kantone. Diese verfügen heute über entsprechende Strukturen für Personen ausserhalb des Asylbereichs, namentlich zur Erstinformation, Beratung sowie Sprach- und Grundkompetenzförderung. Diese stehen grundsätzlich auch Personen mit Schutzstatus S offen. Nach einer ersten Konsultation der Kantone und der Sozialpartner schlägt das SEM die Ausrichtung eines Beitrags von 3000 Franken pro Person insbesondere für die Unterstützung des Spracherwerbs von Personen mit Schutzstatus S vor.
Die Konsultation dauert bis zum 1. April 2022. Den Entscheid über die Ausrichtung des Beitrags fällt der Bundesrat.
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Letzte Änderung 10.06.2024