Änderung der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen (AsylV 2) und der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA): Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz und Abgeltung der Kantone für die Kosten von unbegleiteten Minderjährigen im Asyl- und Flüchtlingsbereich

Worum geht es?

Am 25. April 2018 genehmigte der Bundesrat die Integrationsagenda Schweiz und entschied über die Abgeltung der Kantone für die Kosten von unbegleiteten Minderjährigen im Asyl- und Flüchtlingsbereich (MNA).

Diese Vorlage beinhaltet zum einen die Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz. Dabei soll die Integrationspauschale für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene von heute 6000 Franken auf neu 18 000 Franken erhöht werden. Gleichzeitig sollen die Förderung der Erstintegration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen und die Verwendung der Integrationspauschale für eine frühzeitige Sprachförderung auf Verordnungsebene geregelt werden.

Zum anderen regelt diese Vorlage die Abgeltung der Kantone für die Kosten von MNA. Die anrechenbaren Kosten der Kantone für Betreuung und Sozialhilfe betragen insgesamt 100 Franken pro Tag und MNA. Davon soll der Bund gemäss Entscheid des Bundesrates in Zukunft 86 Franken übernehmen. Von den Anpassungen sind die Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA; SR 142.205) und die Asylverordnung 2 (AsylV 2; SR 142.312) betroffen.

Was ist bisher geschehen?

  • Die Integrationsagenda wurde am 23. März 2018 von der Konferenz der Kantonsregierungen und in seiner Sitzung vom 25. April vom Bundesrat genehmigt. Parallel zur Integrationsagenda haben sich Bund und Kantone auch auf ein System zur fairen Abgeltung der Kosten für unbegleitete minderjährige Personen aus dem Asylbereich (MNA) geeinigt (Medienmitteilung).
  • Am 5. September 2018 schickte das EJPD den Vorentwurf der Ausführungsbestimmungen in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 10. April 2019 die Inkraftsetzung der Änderung der VIntA und AsylV 2 per 1. Mai 2019 beschlossen (Medienmitteilung).

Dokumentation

Letzte Änderung 01.05.2019

Zum Seitenanfang