Paket 1: Änderung der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen (AsylV 2) und der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA)

Änderung des Ausländergesetzes vom 16. Dezember 2016 (13.030; Integration)

Worum geht es?

Am 16. Dezember 2016 stimmte das Parlament dem revidierten Ausländergesetz zu (13.030; Integration). Die Umsetzung der entsprechenden Ausführungsbestimmungen wird in zwei Pakete aufgeteilt, die vom Bundesrat gestaffelt in Kraft gesetzt werden. Das erste Paket betrifft Bestimmungen, die aus technischen Gründen zu Beginn des Jahres 2018 in Kraft treten müssen. Dazu gehört die Abschaffung der Sonderabgabe auf Erwerbseinkommen. Zudem sind unabhängig von der Umsetzung der Integrationsvorlage Verordnungsanpassungen im Hinblick auf die kantonalen Integrationsprogramme 2018–2021 erforderlich.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 26. April 2017 schickte das EJPD den Vorentwurf der Ausführungsbestimmungen in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 15. November 2017 genehmigte der Bundesrat das erste Paket mit Anpassungen der Verordnungen des Ausländergesetzes und beschloss die Teilinkraftsetzung per 1. Januar 2018 (Medienmitteilung).

Dokumentation

Letzte Änderung 01.01.2018

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