Biometrischer Ausländerausweis

Am 21. Mai 2008 wurde der Schweiz die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 notifiziert. Ziel dieser Verordnung ist die Einführung biometrischer Daten im einheitlichen Ausländerausweis, der in der Schweiz auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 seit dem 12. Dezember 2008 ausgestellt wird. Am 18. Juni 2008 hat der Bundesrat die Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 380/2008 vorbehältlich der definitiven Genehmigung durch das Parlament angenommen. Das Parlament hat die neuen erforderlichen Gesetzesgrundlagen und die Verordnung in der Schlussabstimmung vom 18. Juni 2010 angenommen.

Die Anpassungen im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) und im Bundesgesetz über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich (BGIAA) zogen Änderungen in drei Verordnungen nach sich:

  • Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)
  • Verordnung über die Gebühren zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Gebührenverordnung AuG, GebV-AuG)
  • Verordnung über das Zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS-Verordnung)

Am 17. Dezember 2010 hat der Bundesrat die geänderten Verordnungen verabschiedet und den Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Gesetzesgrundlagen und der genannten Verordnungen auf den 24. Januar 2011 angesetzt.

Letzte Änderung 24.01.2011

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