Übernahme der EU-Verordnung zur Schaffung eines Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik sowie über die Genehmigung der Zusatzvereinbarung über die Beteiligung der Schweiz an diesem Instrument (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

Worum geht es?

Am 23. August 2023 hat der Bundesrat die Botschaft zur Genehmigung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2021/1148 zur Schaffung eines Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik sowie über die Genehmigung der Zusatzvereinbarung über die Beteiligung der Schweiz an diesem Instrument verabschiedet. Beim BMVI-Fonds handelt es sich um einen Solidaritätsfonds zur Unterstützung insbesondere jener Schengen-Mitgliedstaaten, die aufgrund der Länge oder geopolitischen Bedeutung ihrer See- und/oder Landgrenzen (inkl. Flughäfen) auf Dauer hohe Kosten für den Schutz der Schengen-Aussengrenzen tragen. Der Fonds soll dazu beitragen, die Effizienz der Kontrollen und damit den Schutz der Aussengrenzen zu verbessern sowie die illegale Einreise zu verringern. Zudem soll er die Einreise von autorisierten Personen erleichtern und beschleunigen. Der Fonds ist das Nachfolgeinstrument des Fonds für die innere Sicherheit im Bereich Aussengrenze und Visa (ISF-Grenze), an dem sich die Schweiz ab August 2018 offiziell beteiligte und der Ende 2020 auslief.

Der Finanzbedarf des Fonds wurde für den Zeitraum 2021–2027 auf 6,241 Milliarden Euro veranschlagt. Die Finanzbeiträge der an Schengen assoziierten Staaten (Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein) sind darin nicht enthalten; sie werden die Mittel für den Fonds noch erhöhen. Über die sieben Jahre Laufzeit des Fonds wird sich die Schweiz voraussichtlich mit rund 300 Millionen Franken daran beteiligen. Die Schweiz wird aus dem Fonds über die gesamte Laufzeit hinweg Zuweisungen von rund 50 Millionen Franken für nationale Massnahmen erhalten; diese sollen insbesondere für Projekte im Bereich der gemeinsamen Visumpolitik und des Aussengrenzmanagements eingesetzt werden.

Zur Regelung ihrer Beteiligungsrechte und -pflichten, insbesondere was die Finanzbeiträge anbelangt, hat die Schweiz mit der EU eine Zusatzvereinbarung abgeschlossen, die am 1. August 2024 in Kraft getreten ist. Seitdem beteiligt sich die Schweiz am BMVI-Fonds.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 7. Juli 2021 verabschiedete die EU die Verordnung (EU) 2021/1148.
  • Diese Verordnung stellt eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands dar und wurde der Schweiz am 8. Juli 2021 notifiziert.
  • Der Bundesrat hat am 11. August 2021 die Übernahme dieses Schengen-Rechtsakts unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Parlaments gutgeheissen.
  • Vom 11. August bis am 18. November 2021 wurde die Vernehmlassung zur Übernahme der EU-Verordnung sowie zur Genehmigung der Zusatzvereinbarung durchgeführt (Medienmitteilung).
  • Am 23. August 2023 hat der Bundesrat die Botschaft zur Genehmigung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2021/1148 sowie über die Genehmigung der Zusatzvereinbarung verabschiedet (Medienmitteilung).
  • Die Referendumsfrist lief am 4. Juli 2024 unbenutzt ab.
  • Die Schweiz hat der EU am 5. Juli 2024 die Erfüllung ihrer verfassungsmässigen Voraussetzungen für die Übernahme der Verordnung (EU) 2021/1148 notifiziert.
  • Die Schweiz beteiligt sich seit dem 1. August 2024 offiziell am BMVI-Fonds.

Dokumentation

Ergebnisse

Bestimmungen

Neue Bestimmungen

Letzte Änderung 01.08.2024

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