Errichtung und Nutzung des Einreise-/Ausreisesystems (EES) (Verordnungen [EU] 2017/2226 und [EU] 2017/2225) (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands)
Worum geht es?
Allgemein
Die Verordnungen (EU) 2017/2226 (Verordnung EES) und (EU) 2017/2225 (Revision des Schengener Grenzkodex) zur Errichtung eines Entry/Exit System (EES) wurden durch das Europäische Parlament und den Rat am 30. November 2017 verabschiedet und der Schweiz am 17. Januar 2018 als Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands notifiziert.
Die EES-Verordnung und die Änderung des Schengener Grenzkodex enthalten direkt anwendbare Bestimmungen. Jedoch müssen einige Punkte auf Gesetzesstufe (AIG) konkretisiert werden. Für die Genehmigung der Notenaustausche ist das Parlament zuständig. Die Inbetriebnahme des EES ist für 2021 vorgesehen.
Elektronisches Ein- und Ausreisesystem (EES)
Mit den vorliegenden EU-Verordnungen wird ein elektronisches Ein- und Ausreisesystem (EES) geschaffen. Damit sollen Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen, die für einen Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum einreisen, erfasst werden.
Diese Erfassung erleichtert die Berechnung der noch bewilligten Aufenthaltsdauer dieser Personen im Schengen-Raum. Mit dem EES soll zudem irreguläre Migration (insb. sog. Overstayers) einfacher entdeckt und undokumentierte Reisende bei Kontrollen im Schengen-Binnenraum u.a. mit der Hilfe von biometrischen Identifikatoren (Gesichtsbild und Fingerabdrücke) identifiziert werden.
Automatisierung der Grenzkontrollen
Mit der Einführung des EES entfällt neu die manuelle Abstempelung des Reisedokuments, da dieses durch elektronische Einträge zur Ein- und Ausreise ersetzt wird. Damit wird die Möglichkeit einer Automatisierung der Grenzkontrollen (Self-Service-Systemen und e-Gates) für alle Reisenden eröffnet. Voraussetzung dazu ist der Besitz eines Reisedokuments, welches einen Chip mit Gesichtsbild und Fingerabdrücken enthält.
Nationales Erleichterungsprogramm (NFP)
Die Schengen-Staaten haben ferner die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis ein nationales Erleichterungsprogramm (NFP) aufzubauen. Mittels dieses Programms sollen vielreisende Drittstaatsangehörige, die nach vorgängiger Sicherheitsüberprüfung den Status eines «Registrierten Reisenden» erlangt haben, von einer erleichterten Grenzübertrittskontrolle profitieren können. Der Bundesrat hat entschieden, die Einführung des NFP zu sistieren und die Erfahrungen auf EU-Ebene abzuwarten.
Was ist bisher geschehen?
- Am 30. November 2017 verabschiedete die EU die Verordnungen (EU) Nr. 2017/2226 und (EU) 2017/2225.
- Diese Verordnungen stellen Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands dar und wurden der Schweiz am 17. Januar 2018 notifiziert.
- Der Bundesrat hat am 14. Februar 2018 die Übernahme dieser Schengen-Rechtsakte unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Parlaments gutgeheissen.
- Vom 14. Februar 2018 bis 16. Mai 2018 fand die Vernehmlassung statt (Medienmitteilung).
- Am 21. November 2018 hat der Bundesrat die Botschaft zur Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zu EES gutgeheissen (Medienmitteilung).
Dokumentation
Vernehmlassung
Vernehmlassungsverfahren
14. Februar bis 16. Mai 2018
Verordnungen (EU)
Ergebnisse
Vernehmlassungsergebnisse
Botschaft
Botschaft und Entwurf
-
Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Rechtsgrundlagen zur Errichtung und Nutzung des Einreise- und Ausreisesystems (EES) (Verordnungen [EU] 2017/2226 und 2017/2225; Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) und Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG)
(BBl 2019 175)
-
Entwurf Bundesbeschluss
(BBl 2019 227)
-
Entwurf Änderung des AIG
(BBl 2019 239)
-
Notenaustausch Verordnung (EU) 2017/2226
(BBl 2019 235)
-
Notenaustausch Verordnung (EU) 2017/2225
(BBl 2019 237)
- Medienmitteilung vom 21. November 2018
Verordnung (EU)
Letzte Änderung 21.11.2018