Die Voraussetzungen für die Einreise in die Schweiz sind je nach Aufenthaltszweck (z.B. Tourismus, Besuch, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug oder Studium) und Aufenthaltsdauer (kurz- oder langfristig) unterschiedlich.
Das Staatssekretariat für Migration empfiehlt Personen, diese Voraussetzungen vor der Reise abzuklären. Konsultieren Sie bitte dazu die Informationen, die sich in den folgenden Seiten befinden:
Informationen zur Einreise
- Die Einreise in die Schweiz oder den Schengen-Raum
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Kurzfristiger Aufenthalt – Einreisevoraussetzungen in die Schweiz
(90 Tage je Bezugszeitraum von 180 Tagen)
- Berechnung des kurzfristigen Aufenthalts / Aufenthaltsrechner
- Visumpflicht
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www.swiss-visa.ch – Das Online-Visumportal
(Wo und wie kann ein Visum beantragt werden)
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Langfristige Aufenthalte
(Aufenthalt von über 90 Tagen)
Auskünfte
Sollten Sie dennoch weitere Fragen zum Thema Aufenthalt und/oder den Einreisevoraussetzungen in die Schweiz haben, erteilen die folgenden Stellen Auskünfte:
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Staatssekretariat für Migration: Telefonnummern und Kontaktformulare
- Allgemeine Fragen zu Einreise- und Visumbestimmungen
- Fragen zu konkreten, nicht entschiedenen oder abgelehnten Visumgesuchen
- Fragen zum Einreiseverbot
- Allgemeine Fragen zur Arbeitsmarktzulassung aus den EU/EFTA-Staaten
- Allgemeine Fragen zur Arbeitsmarktzulassung aus Drittstaaten -
Kantonale Migrations- und Arbeitsmarktbehörden
Fragen im Zusammenhang mit:
- Verlängerungsgesuch der Aufenthaltsbewilligung
- Vorzeitige Erteilung einer Niederlassungsbewilligung
- Arbeitsbewilligungsgesuch
- Familiennachzugsgesuch -
Schweizerische Vertretungen im Ausland
Allgemeine Fragen zu Einreise- und Visumbestimmungen von Personen, die im Ausland wohnen
31. März 2024: Erweiterung des Schengen-Raumes auf Bulgarien und Rumänien
Ab dem 31. März 2024 gehören neu auch Bulgarien und Rumänien zum Schengen-Raum. Damit gelten für Einreisen aus Bulgarien und Rumänien bzw. mit von Bulgarien und Rumänien ausgestellten Dokumenten dieselben Voraussetzungen, wie für Einreisen aus jedem anderen Schengen-Staat bzw. mit Dokumenten eines beliebigen anderen Schengen-Staates.
Dossier
- Verordnungsänderungen zur Umsetzung der Verfahrensregelungen und Informationssysteme
- Änderung der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen (AsylV 2) und der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA): Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz und Abgeltung der Kantone für die Kosten von unbegleiteten Minderjährigen im Asyl- und Flüchtlingsbereich
- Teilrevision des Ausländergesetzes (AuG): Integrationsrechtliche Bestimmungen
- Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG): Verfahrensnormen und Informationssysteme
- Verordnungsänderungen zur Umsetzung von Art. 121a BV
Medienmitteilungen
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Letzte Änderung 20.03.2024