Einreise

Die Voraussetzungen für die Einreise in die Schweiz sind je nach Aufenthaltszweck (z.B. Tourismus, Besuch, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug oder Studium) und Aufenthaltsdauer (kurz- oder langfristig) unterschiedlich.

Das Staatssekretariat für Migration empfiehlt Personen, diese Voraussetzungen vor der Reise abzuklären. Konsultieren Sie bitte dazu die Informationen, die sich in den folgenden Seiten befinden:

Informationen zur Einreise

Auskünfte

Sollten Sie dennoch weitere Fragen zum Thema Aufenthalt und/oder den Einreisevoraussetzungen in die Schweiz haben, erteilen die folgenden Stellen Auskünfte:

31. März 2024: Erweiterung des Schengen-Raumes auf Bulgarien und Rumänien

Ab dem 31. März 2024 gehören neu auch Bulgarien und Rumänien zum Schengen-Raum. Damit gelten für Einreisen aus Bulgarien und Rumänien bzw. mit von Bulgarien und Rumänien ausgestellten Dokumenten dieselben Voraussetzungen, wie für Einreisen aus jedem anderen Schengen-Staat bzw. mit Dokumenten eines beliebigen anderen Schengen-Staates.

Letzte Änderung 20.03.2024

Zum Seitenanfang