Das Entry/Exit System (EES) ist ein System zur Verwaltung der Schengen-Aussengrenzen. Das EES Projekt der Europäischen Kommission hat zum Ziel, die Grenzverwaltung zu modernisieren, die Sicherheit des Schengen-Raumes zu erhöhen und durch die Automatisierung zahlreicher Prozesse die Grenzübertrittskontrolle effizienter zu gestalten, um die stetig steigende Zahl an Grenzübertritten bewältigen zu können.
Das EES dient der elektronischen Erfassung der Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen sowie der automatischen Berechnung der Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum. Die heutige manuelle Abstempelung der Reisedokumente wird zu Gunsten eines Eintrages in das EES ersetzt. Mit dem EES soll irreguläre Migration (insb. sog. Overstayer) einfacher entdeckt und undokumentierte Reisende bei Kontrollen im Schengen-Binnenraum u.a. mit der Hilfe von biometrischen Identifikatoren (Gesichtsbild und 4 Fingerabdrücke) eindeutiger identifiziert werden können.
Stand der Arbeiten auf EU-Ebene
Nach Verabschiedung der EES-Verordnung und den für EES erforderlichen Anpassungen des Schengener Grenzkodex durch das Europäische Parlament im Dezember 2017 hat die IT-Generalagentur der EU, eu-LISA mit den technischen Umsetzungsarbeiten zur Entwicklung und Betrieb eines EES-Zentralsystems begonnen. Das EES soll Schengen-weit voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2024 in Betrieb genommen werden.
Stand der Arbeiten in der Schweiz
Mit der Notifizierung der Schengen-Weiterentwicklung an die Schweiz am 17. Januar 2018, hat die Schweiz zwei Jahre Zeit, diese rechtlich umzusetzen. An seiner Sitzung vom 21. November 2018 hat der Bundesrat die entsprechende Botschaft zur Umsetzung der EES Vorlage zu Handen des Parlaments verabschiedet.
Was die technische und organisatorische Umsetzung betrifft, hat das SEM das nationale Umsetzungsprojekt «EES» im September 2016 initialisiert. Nach erfolgreichem Durchlaufen des obligatorischen Assessments für IKT-Grossprojekte durch das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) wurde im Juni 2018 die Projektfreigabe für EES erteilt.
Die Einführung des EES wird in der Schweiz einerseits Anpassungen bei den rechtlichen Grundlagen (auf Gesetzes- und Verordnungsstufe), andererseits Anpassungen bei der Grenzkontrollinfrastruktur nach sich ziehen. Was die Infrastruktur an den Grenzen betrifft, wird die Schweiz ein entsprechendes IT-System einführen und sich an das EES-Zentralsystem anschliessen müssen.
Das SEM beteiligt sich aktiv an den Umsetzungsarbeiten des EES Projekts auf europäischer Ebene in den Arbeitsgruppen der Europäischen Kommission und der IT-Generalagentur eu-LISA.
Dokumentation
- Medienmitteilung vom 21. November 2018
- Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens (PDF, 527 kB, 13.07.2020)
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Botschaft
(BBl 2019 175)
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Entwurf Bundesbeschluss
(BBl 2019 227)
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Entwurf Änderung des AIG
(BBl 2019 239)
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Notenaustausch Verordnung (EU) 2017/2226
(BBl 2019 235)
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Entwurf Notenaustausch Verordnung (EU) 2017/2225
(BBl 2019 237)
- Verordnung (EU) 2017/2226 vom 30. November 2017 über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES)
- Verordnung (EU) 2017/2225 vom 30. November 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 in Bezug auf die Nutzung des Einreise-/Ausreisesystem
Letzte Änderung 07.08.2024