Der Bundesrat hat am 8. Dezember 2017 entschieden, wie das Gesetz zur Umsetzung des Verfassungsartikels zur Steuerung der Zuwanderung (Art. 121a BV) auf Verordnungsebene umgesetzt wird.
Mit der Stellenmeldepflicht soll die Vermittlung von Personen, die in der Schweiz bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung (RAV) registriert sind, gefördert werden. Die Massnahme dient der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.
Auf der Seite arbeit.swiss finden Sie laufend aktuelle Informationen zur Stellenmeldepflicht, welche auf den 1. Juli 2018 eingeführt wurde.
Links
Dokumentation
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Einführung der Stellenmeldepflicht: Ausländerrechtliche Vorschriften (PDF, 286 kB, 28.06.2018)
Rundschreiben vom 28. Juni 2018
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Umsetzung von Art. 121a BV: Bundesrat verabschiedet Verordnungsänderungen
Medienmitteilung des Bundesrates vom 8. Dezember 2017
Letzte Änderung 27.02.2019