Acceptation de l’arrêté fédéral concernant la réglementation des jeux d’argent en faveur de l’utilité publique : déclaration de la conseillère fédérale Simonetta Sommaruga

Berne, 11.03.2012 - La parole prononcée fait foi.

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Sehr geehrte Damen und Herren

Volk und Stände haben den Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke angenommen. Sie sind also auch hier dem Bundesrat und der Mehrheit des Parlamentes gefolgt.

Der neue Verfassungsartikel ist eine gute Grundlage für griffige Regelungen. Solche Regelungen braucht es. Bei diesen Spielen geht es schliesslich um sehr viel Geld - und es geht um Spielsucht, aber auch Betrug und Geldwäscherei mit all ihren Folgekosten für die Allgemeinheit. Der Staat hat also ein grosses Interesse daran, mit klaren Regelungen einzugreifen.

Was bringt nun der neue Artikel, den Volk und Stände heute gutgeheissen haben?

Der Verfassungsartikel schreibt in erster Linie die bisherigen Regelungen fest, aber auf Verfassungsstufe. An den Vollzugszuständigkeiten von Bund und Kantonen ändert sich mit dem neuen Verfassungsartikel gegenüber der aktuellen Gesetzgebung nichts: Bewilligung und Aufsicht der Spielbanken bleiben Sache des Bundes, die übrigen Geldspiele Sache der Kantone.

Wirklich neu ist, dass der neue Verfassungsartikel Bund und Kantone verpflichtet, Massnahmen gegen Spielsucht und die anderen Gefahren der Geldspiele zu ergreifen. Geldspiele bringen nicht nur Geldsegen mit sich - wovon vor allem Kultur, soziale Einrichtungen oder der Sport profitieren -, sondern auch Probleme. Um gegen sie umfassend vorzugehen, gibt es jetzt eine klare Verfassungsgrundlage. Jetzt braucht es Anpassungen auf Gesetzesstufe: Spielbankengesetz und Lotteriegesetz müssen angepasst werden. Es gibt bereits eine Projektorganisation. Es geht also vorwärts mit den nötigen Arbeiten.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.


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Dernière modification 19.01.2023

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