Kantonale Massnahmen im Lotteriewesen werden evaluiert; Bundesrat nimmt einen Kurzbericht des EJPD zur Kenntnis
Bern, 30.05.2008 - Ob und inwiefern die von den Kantonen im Bereich der Lotterien und Wetten ergriffenen Massnahmen zur Beseitigung der Mängel und Missstände Wirkung gezeigt haben, kann heute noch nicht abschliessend beurteilt werden. Der Bundesrat hat am Freitag einen Kurzbericht zur Kenntnis genommen und das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, die Situation bis 2011 eingehend zu evaluieren. Die im Jahr 2001 begonnene Revision des Lotteriegesetzes bleibt weiterhin sistiert.
Im Jahr 2004 beschloss der Bundesrat auf Wunsch der Kantone, die Revision des Lotteriegesetzes vorläufig zu sistieren. Die Kantone sicherten dem Bundesrat im Gegenzug zu, die von einer Expertenkommission festgestellten Mängel und Missstände im Bereich der Lotterien und Wetten mittels einer interkantonalen Vereinbarung selber zu beheben. Zugleich beauftragte der Bundesrat das EJPD zu überprüfen, ob die von den Kantonen getroffenen Massnahmen tatsächlich Wirkung entfaltet haben oder ob die Revision des Lotteriegesetzes fortgeführt werden soll.
Die Kantone haben in der Zwischenzeit ein Konkordat und gestützt darauf neue interkantonale Vollzugsbehörden für interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführte Lotterien und Wetten geschaffen. Da die Behörden ihre Tätigkeit erst am 1. Januar 2007 aufgenommen haben, ist es noch zu früh, um die Wirksamkeit der kantonalen Massnahmen verlässlich evaluieren zu können. Das Hinausschieben der Berichterstattung auf 2011 soll überdies auch ermöglichen, die Auswirkungen der aktuellen wirtschaftlichen, rechtlichen und technologischen Umwälzungen im europäischen Glücksspielbereich auf die Schweiz klarer zu erkennen. Möglich ist zudem, dass bis zu diesem Zeitpunkt auch die vom Bundesrat gewünschte gerichtliche Klärung wichtiger Grundsatzfragen im Glücksspielbereich stattgefunden haben wird.
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Letzte Änderung 26.06.2024