Aussenpolitische Mitspracherechte bewähren sich; Abstimmung vom 17. Juni 2012 über die Volksinitiative "Staatsverträge vors Volk"
Bern, 20.03.2012 - Die Volksinitiative "Staatsverträge vors Volk" führt nicht zu einer Stärkung der Demokratie. Bereits heute bestimmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die zentralen Weichenstellungen der schweizerischen Aussenpolitik. Die rasche Umsetzung unbestrittener Staatsverträge dient der Verlässlichkeit der Schweiz als internationale Partnerin und ist somit Teil von guten Rahmenbedingungen für die Schweizer Wirtschaft. Eine Annahme der Initiative dürfte unerwünschte Auswirkungen auf den Werk- und Finanzplatz Schweiz haben.
Am 17. Juni 2012 stimmen Volk und Stände über die Volksinitiative "Staatsverträge vors Volk" der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) ab. Justizministerin Simonetta Sommaruga und Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann erläuterten am Dienstag vor den Medien, warum der Bundesrat und eine grosse Mehrheit des Parlaments die Initiative zur Ablehnung empfehlen.
Direktdemokratische Möglichkeiten in der Schweiz heute schon einzigartig
Die Initiative will, dass sich die Stimmberechtigten und die Kantone über Staatsverträge in "wichtigen Bereichen" äussern können, welche die Schweiz mit anderen Staaten oder internationalen Organisationen abschliesst. Die Initiative legt aber keine Kriterien dafür fest, was "wichtige Bereiche" sind. Im Einzelfall müssten Bundesrat und Parlament also immer auch darüber diskutieren, ob ein Vertrag einem "wichtigen Bereich" zuzuordnen sei oder nicht.
Bundesrat und Parlament weisen darauf hin, dass die heute geltende Regelung den Stimmberechtigten bereits Mitspracherechte bei allen aussenpolitischen Themen mit zentralen Weichenstellungen einräumt. Die direktdemokratischen Mitsprachemöglichkeiten der Schweizer Stimmberechtigten sind heute schon weltweit einzigartig. In kaum einem anderen Land der Welt hat die Bevölkerung die Möglichkeit, über so viele Sachgeschäfte - gerade auch in der Aussenpolitik - mitzubestimmen. Eine Annahme der Initiative würde hingegen zu keinem Mehrwert führen. Vielmehr sind sogar negative Konsequenzen zu erwarten: Die Volksinitiative hätte zur Folge, dass auch über Staatsverträge abgestimmt werden müsste, die politisch unbestritten und ohne erhebliche Bedeutung sind.
Volksinitiative greift in ausgewogenes und bewährtes System ein
Das geltende Recht sieht bereits heute vor, dass das Volk beim Abschluss von Staatsverträgen mit grosser Tragweite zwingend mitbestimmen muss. Der Beitritt zu einer supranationalen Gemeinschaft (z. B. EU) oder zu einer Organisation für kollektive Sicherheit (z. B. NATO) unterliegt dem obligatorischen Referendum, d. h. Volk und Stände müssten dem Beitritt zustimmen. Und für die unkündbaren oder unbefristeten Staatsverträge sowie für den Beitritt zu einer internationalen Organisation, ist das fakultative Referendum mit Volksmehr vorgesehen. Das fakultative Referendum besteht für die Bevölkerung ausserdem, wenn ein abzuschliessender Staatsvertrag neue Bundesgesetze erfordert. Als Fazit ist festzuhalten: Bei zentralen Weichenstellungen der Aussenpolitik haben die Stimmberechtigten bereits heute das letzte Wort.
Leerläufe in der Aussenpolitik und Nachteile für die Wirtschaft
Für die Schweiz ist die Zusammenarbeit mit anderen Staaten in diversen Bereichen unerlässlich. Eine Annahme der Initiative würde den Spielraum unserer Aussenpolitik erheblich einengen: Die internationale Zusammenarbeit würde erschwert und die schweizerische Handlungsfähigkeit eingeschränkt.
Dies hätte auch unerwünschte Folgen für den Werk- und Finanzplatz Schweiz. Unsere Wirtschaft verdient jeden zweiten Franken im Ausland. Sie ist auf stabile und verlässliche Beziehungen mit dem Ausland angewiesen. Ein dichtes Netz an Staatsverträgen wie Freihandels-, Doppelbesteuerungs- oder Investitionsschutzabkommen gewährleistet gute Rahmenbedingungen für Wirtschaft und Arbeitsplätze in der Schweiz.
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Letzte Änderung 26.06.2024