Gemäss der Weisung der Zentralen Behörde des Bundes vom 22. Dezember 2023 können bis auf Weiteres keine Eignungsbescheinigungen (Art. 6 AdoV) ausgestellt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Website unter der Rubrik:
1. Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoptionen:
Ja.
2. Kinder, die für eine internationale Adoption freigegeben werden können
In den USA können folgende Kinder zur internationalen Adoption freigegeben werden:
- Kinder mit speziellen Bedürfnissen
- Geschwister
- Gesunde Kinder
3. Voraussetzungen Adoptiveltern
- Können von Staat zu Staat unterschiedlich sein.
- Gesuche von gleichgeschlechtlichen Paare werden entgegengenommen.
4. Allgemeine Hinweise
- Die USA hat die Aufgaben nach Art. 15-21 HAÜ (insbesondere Erstellung Kinderdossier, Matchingentscheid) zugelassenen Organisationen, den so genannten Adoption Service Providers ("ASP") zugewiesen.
- Eine Liste mit den für den jeweiligen Staat zugelassenen ASP finden Sie unter der Rubrik "Links".
- Die ASPs informieren die zukünftigen Adoptiveltern über die Voraussetzungen, die benötigten Dokumente, das lokale Verfahren und über die Verpflichtungen nach der Aufnahme eines Kindes.
5. Dokumentenliste des Elterndossiers
- Die benötigten Dokumente können von Staat zu Staat unterschiedlich sein.
6. Hinweise zum lokalen Verfahren
- Die Verfahren können von Staat zu Staat unterschiedlich sein. Informationen dazu finden Sie auf der Website 'Child Welfare Information Gateway' (s. Rubrik "Links").
7. Verpflichtungen nach der Aufnahme eines Kindes
- Können von Staat zu Staat unterschiedlich sein.
Dokumente
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Adressliste (PDF, 114 kB, 18.03.2024)
der vom Bund bewilligten Vermittlungsstellen
Letzte Änderung 21.12.2023