Scheidungsrecht

Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Personenstand, Eheschliessung, Scheidung, Kindesrecht, Verwandtenunterstützungspflicht, Heimstätten, Vormundschaft, Ehevermittlung)

Worum geht es?

Das revidierte Scheidungsrecht bringt wesentliche Neuerungen und trägt den gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung. Neu ist vor allem, dass sowohl die Scheidungsvoraussetzungen als auch die Scheidungsfolgen grundsätzlich verschuldensunabhängig ausgestaltet sind. Die Scheidung ist auf gemeinsames Begehren zulässig. Weiter sieht das neue Gesetz vor, dass nach vierjährigem Getrenntleben jeder Ehegatte einseitig beim Gericht die Scheidung verlangen kann. In krassen Fällen, d.h. wenn die Fortführung der Ehe einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen, die ihm nicht zuzurechnen sind, nicht zugemutet werden kann, ist auch die sofortige Auflösung der Ehe mittels Klage möglich. Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hängt neu nicht mehr von Schuld und Schuldlosigkeit, sondern von objektiven Kriterien wie Aufgabenteilung während der Ehe, Dauer der Ehe, Alter und Gesundheit der Ehegatten, Einkommen und Vermögen sowie anderen objektiven Voraussetzungen ab. Für die berufliche Vorsorge gilt als Regel, dass die während der Ehedauer gegenüber einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge erworbenen Austrittsleistungen unabhängig vom Güterstand der Ehegatten und unabhängig vom Grund des Scheiterns der Ehe hälftig aufgeteilt werden. Ziel des neuen Gesetzes ist ferner, das Kindeswohl bestmöglichst zu wahren. Sowohl Scheidungs- wie Konkubinatseltern können unter bestimmten Voraussetzungen neu gemeinsam die elterliche Sorge ausüben.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 15. November 1995 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zum neuen Scheidungsrecht (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (95.079)
    Das neue Scheidungsrecht wird in der Schlussabstimmung vom 26. Juni 1998 angenommen. Gegen die Gesetzesrevision wird ein Referendum lanciert, das aber nicht zustande kommt (Medienmitteilung).
      
  • Der Bundesrat setzt das neue Scheidungsrecht auf den 1. Januar 2000 in Kraft (Medienmitteilung).

Dokumentation

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 20.09.2001

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